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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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verleiht dem durch fremde äbte ganz verarmten kloster Nantua, das einst der h. papst Gregor geweiht hatte, nach prüfung des tatbestandes durch die dazu abgeordneten königsboten das recht den abt aus ihrer mitte zu wählen. Ohne schlussprotokoll. K. s. XVII in hs. 50 Bourg arch. dép. und in Coll. Baluze v. 41 Paris bibl. nat., beide ex ch. s. XV. Guichenon Bresse 2b,214 du cart. = Bouquet 8,372. Fälschung; der eingang und einzelne formelteile erweisen eine echte vorlage, die vielleicht freie abtwahl verlieh; die narratio formelwidrig und wie die weihe durch den h. papst Gregor sammt der pön freie erfindung. Eine nähere zeitbestimmung für die echte vorlage unstatthaft, da die datirung von no 1152 für den zeitpunkt der schenkung Nantuas an Lyon nicht massgebend sein kann. Ich reihe die urk. an die beiden dasselbe kloster betreffenden fälschungen.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1154, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0852-00-00_2_0_1_1_0_2519_1154
(Abgerufen am 25.04.2024).