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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Der Chorbischof Audradus (Modicus) von Sens übergibt Papst Leo IV. am Festtag der Apostel(fürsten) (anno ab incarnatione ... DCCCXLIIII ... in die natali eorundem apostolorum ) in Anwesenheit von Bischöfen und weiteren gelehrten römischen Klerikern seine Bücher, die dieser bestätigt und im Scrinium aufzubewahren verfügt.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Audradus von Sens, Liber revelationum (Traube, O Roma nobilis 375 und 382). Reg.: -. Lit.: Mohr, Audradus 243f.; Herbers, Leo 286, 403f.

Kommentar

Die Nachricht, daß Audradus, der Mönch und Priester in St-Martin in Tours sowie Chorbischof von Sens war, nach Rom reiste und dort seine Werke dem Papst übergab, findet sich im Prolog zu seiner Sammlung (vgl. auch MG Poet. lat. III 69f.) sowie kürzer im 9. Textfragment, das auch Alberich von Troisfontaines, Chr. (MG SS XXIII 735) in sein Werk aufgenommen hat. In diesem Fragment wird die Übergabe in die 5. indutia gelegt, denn Audradrus zählt die Zeit zwischen 845 und 855 als die Zeit eines zehnjährigen Waffenstillstandes zwischen Franken und Normannen, vgl. Traube 380. Die 5. indutia entspricht dem 1. März 849-1. März 850 und paßt zu der im Prolog genannten Datierung. Zum Umfang der an den Papst übergebenen Sammlung vgl. unter Berücksichtigung des Handschriftenfundes von Gaudenzi zusammenfassend Traube 374f. Da das Werk auch noch Visionen mit späteren Zeitbezügen enthält, muß es weiter ergänzt und fortgesetzt worden sein. Zum politischen Gehalt des Werkes von Audradus vgl. Levison, Jenseitsvisionen 239f. und Wattenbach-Levison-Löwe, Geschichtsquellen III 358f. sowie Mohr mit der Annahme eines Zusatzes im 10. und 11. Fragment von etwa 870; zur speziellen Kritik an Laienäbten in dessen Werk vgl. Felten, Äbte und Laienäbte 50. Der bei Audradus direkt anschließend gebotenen Notiz, nach der bei einer Synode im Herbst 849 das Institut der Chorbischöfe im Westfrankenreich abgeschafft wurde, messen noch Traube und Mohr eine gewisse, Hartmann (MG Conc. III 200) jedoch wenig Glaubwürdigkeit bei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 209, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0849-06-29_1_0_1_4_2_209_209
(Abgerufen am 18.04.2024).