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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Allgemeine reichsversamlung: empfang von gesandten seiner brüder, der Normannen und Slaven, aussöhnung der vasallen des (erz)bischofs Raban, welche öffentlich der verschwörung gegen ihn überwiesen worden waren, mit diesem, abordnung von gesandten an seinen bruder Lothar nach Diedenhofen (no 1134a), um eine aussöhnung mit Gisalbert, der sich in diesem iahr unter seinen schutz gestellt hatte, zu erwirken. Ann. Fuld. mit der zeitangabe circa kal. oct.; die reichsversammlung (conventus populi) erwähnt in Ann. Xant. Um die freundlichen beziehungen zu den Normannen machte sich Anskar verdient, V. Anskarii c. 24. Gleichzeitig tagt eine synode unter Hrabans vorsitz, welche die prädestinationslehre des mönchs Gotschalk (tam bonos ad vitam quam malos ad mortem inevitabiliter a deo praedestinatos esse, Ann. Fuld.) in beisein Ludwigs (Ann. Bert. 849) verurteilt; Gotschalk wird öffentlich gegeiselt (Ann. Xant.) und als unverbesserlich auf befehl des königs (brief Hrabans an Hincmar, Hincmar De praedestin. c. 2 Op. 1,20, Migne 125,84, auch Mansi 14,914) mit seinen genossen (Ann. Xant., Flodoard H. Rem. III, 21 M. G. SS. 13,514) seinem metropoliten Hincmar von Reims zur einsperrung zugesandt, nachdem er sich eidlich hatte verpflichten müssen nicht mehr in das reich Ludwigs zurückzukehren, Ann. Fuld.; die verurteilung noch erwähnt in Ann. Lamberti, Hildesh. M. G. SS. 3,47, 46. Gotschalk, ein sohn des sächsischen grafen Bern, war als kind in Fulda zum mönchstand bestimmt, von der synode in Mainz 829 trotz des widerstrebens Hrabans der erzwungenen gelübde ledig gesprochen worden (Ep. Fuld. in Forschungen 5,387) und dann in das kloster Orbais in der diöcese Soissons gekommen (Ann. Bert.); nach Mainz war er aus Italien, wo er beim markgrafen Eberhard von Friaul aufnahme gefunden, aber auf einschreiten Hrabans (brief an Eberhard von 848 apr. 22, Ughelli 3,696, Migne 112,1553) über Dalmatien, Pannonien, Baiern, überall seine lehre predigend, gekommen (Ann. Bert. 849). 849 wurde er von einer synode in Quierzy unter dem vorsitz Hincmars nochmal verurteilt (Hincmar De praedest. c. 2 Op. 1,21, Migne 125,85) vgl. über ihn Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,327, Hauck KG. 2. A. 2,628, 649. - Wahrscheinlich auf dieser Mainzer synode erhielt Ansgar durch deren beschluss und auf königlichen befehl den an Verden abgetretenen teil seiner diöcese (vgl. no 1388c) mit Hamburg zurück. V. Anskarii c. 22.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1388i, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0848-10-01_1_0_1_1_0_3127_1388i
(Abgerufen am 24.04.2024).