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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Der (ehemalige Reimser Erzbischof) Ebo interveniert dreifach bei Papst Leo (IV.) wegen der Besetzung seines Sitzes durch Hinkmar.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. † 134; Narratio clericorum Remensium (MG Conc. II, 2, 812). Reg.: GP X 28 n. †*19. Lit.: Devisse, Hincmar 41; Goetting, Hildesheim 78.

Kommentar

Zu dem in n. †134 erwähnten dreifachen Bemühen Ebos beim Papst um die eigene Anerkennung bzw. um Annullierung von Hinkmars Amtsantritt (qui pro illicita subsecratione ipsius sedis ter sedem apostolicam interpellaverat), vgl. Goetting (anders Devisse, der die Stelle auf Hinkmar bezieht). Die wohl im Umkreis der von Ebo geweihten Kleriker entstandene Narratio clericorum Remensium (vgl. Fuhrmann, Pseudoisidorische Fälschungen 208 Anm. 43) berichtet über eine einmalige Intervention des abgesetzten Erzbischofs bei Papst Leo, jedoch im Zusammenhang mit der zur Zeit Sergius' II. nach Trier zusammengerufenen Versammlung, zu der laut Quellentext Bischof Drogo von Metz, Erzbischof Otgar von Mainz, Erzbischof Hetti von Trier, Erzbischof Guntbald von Rouen sowie Erzbischof Hinkmar von Reims geladen wurden und die nach zuverlässigeren Quellen auf Intervention Lothars I. bei Sergius II. zusammengerufen wurde, vgl. n. 51 sowie n. 54 . Aufgrund der Zweifel an der Echtheit von n. † 134 dürfte die Nachricht von den eigenen Interventionsversuchen Ebos beim Papst wohl auch dem Kreis der Ebo-Kleriker entstammen, dabei ist eine Verwechslung von Leo IV. mit Sergius II. nicht auszuschließen. Terminus ante quem ist das Todesdatum Ebos.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. F114, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-03-20_1_0_1_4_2_114_F114
(Abgerufen am 19.04.2024).