Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

Sie sehen den Datensatz 554 von insgesamt 610.

Karl, an den Hilbod, Abt des Klosters Saint-Philibert (Hilbodus abba monasterii sancti Filiberti), und die Brüder des Klosters herangetreten sind und ihm berichtet haben, daß sie wegen der Angriffe der Normannen (Normannorum) in ihrem Kloster nicht bleiben können und ihnen daher Vivian den Ort Cunault (Conaldus) in mehreren Urkunden (per seriem cartarum) zur Errichtung eines kleinen Klosters übertragen hat, überträgt (placuit ... concedere) ihnen auf ihre Bitte den zum Ort Cunault gehörenden Besitz, nämlich das Lehen (beneficium) seines Vasallen (vasalli nostri) Aimericus im Gau Anjou (in pago Andegavensi) in Doué (Doadum) und vier weiteren (genannten) Orten mit Kirchen und Zubehör, restituiert (reddimus) ihnen außerdem die Villa Fontaines (Fontanas), die Bischof Frechulf (Freculfus) (von Lisieux?) hatte, mit allen Pertinenzien und nimmt den Besitz in seinen Schutz (heedem res sub nostre immunitatis tuitione persistant sicut ius est ecclesiarum, remota totius iudiciarie potestatis inquietudine). -- Gebetswunsch pro anime remedio domni et genitoris nostri seu etiam pro stabilitate totius regni nostri. -- Ionas diac. ad vicem Hludowici. -- M (aus Kopie). -- a. r. 7, Ind. 9. -- „Si servorum“ .

Originaldatierung:
(XV. Kal. Mar., Corbenaco regio palatio)

Überlieferung/Literatur

Kopien: Angers, Arch. dép. de Maine-et-Loire, G 826, fol. 6, Abschrift 11. Jh. (B); ebd., fol. 7, Abschrift Ende 16. o. Anfang 17. Jh., aus B (E). -- Druck: D Ka. II. 91. -- Reg.: Poupardin, Monuments, Nr. 7 S. 110; Diplomatarium Danicum I/1, ed. Christensen / Nielsen, Nr. 40 S. 17f.

Kommentar

Die Indiktion ist um eine Einheit zu niedrig berechnet, wie bereits in D 90. -- Es ist wohl nicht nötig, mit Tessier, Vorbemerkung (der hier Lot, Actum et Datum, folgt), uneinheitliche Datierung (Actum in Corbeny Mitte Dezember 846, Datum zwei Monate später auf der Reise von Reims nach Meerssen) anzunehmen; Karl könnte vielmehr von Reims (Reg. 551) in das 26 km entfernte Corbeny gezogen sein (eine Tagesreise), von dort in die Region des etwa 90 km entfernten Attigny (Reg. 555, 3-4 Tage), und weiter in das von dort gut 200 km entfernte Meerssen (Reg. 556), eine Strecke, die in 6-8 Tagen zu bewältigen war, und hätte somit das für den 28. Februar angesetzte Treffen in Meerssen erreichen können. Es trifft daher auch wohl kaum zu, daß Karl von Dezember 846 bis Februar 847 in Reims residierte, wie Brühl, Fodrum, S. 41 Anm. 149, unter Berufung auf Lot / Halphen, S. 169-171, vermutete. Darauf, daß Karl nicht direkt von Reims aus nach Meerssen zog, deutet auch die Tatsache hin, daß er offensichtlich nicht die von Reims nach Meerssen führende römische Straße, sondern andere Routen nutzte: Attigny lag weiter südlich an der römischen Straße von Reims nach Trier; vgl. zu den Straßen Longnon, Atlas, Planche II, und Rouche, L'heritage, S. 24 = Ders., Atlas historique, S. 450. -- Zum Ausstellort, der königlichen Pfalz Corbeny, siehe Reg. 247. -- Zu den äußeren Merkmalen von B, einer Einzelabschrift auf Pergament, vgl. Tessier, Vorbemerkung, S. 245 Anm. 1. Die Arenga (Hausmann / Gawlik, Nr. 3662) ist sonst nicht belegt; die Schutzgewährung ist an ungewöhnlicher Stelle zwischen Gebetswunsch und Corroboratio plaziert. Zum Notar Jonas siehe Reg. 139. -- Zum Empfänger und zu Abt Hilbod siehe Reg. 512, zu Cunault Reg. 497, zu Vivian Reg. 356. Der Vasall Aimericus ist weiter nicht bekannt; der zunächst ihm zu Lehen gegebene, jetzt dem Kloster übertragene Besitz liegt in Doué-la-Fontaine, dép. Maine-et-Loire, Standort einer karolingischen Pfalz. Wohl zu Recht weist Bouard, De l'aula au donjon, S. 103, darauf hin, daß das Lehen des Aimericus nicht notwendig die Pfalz selbst, sondern nur einen Teil der Ländereien umfaßte, vor allem da nicht von der Villa Doué, sondern lediglich von Besitz ebendort die Rede ist; dagegen nimmt Martindale, The Kingdom of Aquitaine, S. 163f., die Veräußerung der Pfalz selbst an. -- Der angeführte Bischof Frechulf ist vielleicht Frechulf von Lisieux; zu ihm siehe Reg. 8; die Villa, die er innehatte, ist Fontaines, dép. Maine-et-Loire, arr. Saumur, con Doué-la-Fontaine, cne Les Verchers-sur-Layon. -- Zur Urkunde vgl. noch Kienast, Die fränkische Vasallität, S. 384 m. Anm. 1336.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 554, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-02-15_1_0_1_2_1_554_554
(Abgerufen am 25.04.2024).