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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo (IV.) befiehlt, um häretischen Umtrieben zu begegnen, im lateinischen (Westen) unter Androhung des Anathems die Rezitation des Symbolum in griechischer Sprache während der Messe und läßt zwei Tafeln mit griechischem Text aufstellen und dem Volke vorlesen.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Photios, Mystagogia c. 87-88 (Migne, PG CII 376-380). Reg.: -. Lit.: Hergenröther, Photius I 706-708; Herbers, Leo 311f.

Kommentar

Die Quellenstelle gehört in einen größeren Zusammenhang der Mystagogie des Photios, in dem er die Haltung der Papste zum Symbolum und zum Problem des filioque umschrieb. Entstanden sein muß der Text noch nach dem Pontifikat Hadrians III., der als letzter Papst in dieser Passage genannt wird (Sp. 381). Möglicherweise verwechselt Photios Leo III. und Leo IV., denn die Tafeln könnten mit den in der Vita Leos III. im Lib. pont. genannten (Duchesne II 26) identisch sein. Für Leo IV. spricht allerdings vor allem die Tatsache, daß in c. 88 (Sp. 377) Papst Benedikt III. als dessen Nachfolger bezeichnet wird. Möglich wäre demnach durchaus die Mischung zweier Traditionen, von denen nur die Aufstellung der Tafeln-über die zudem in einer Art Nachtrag im Anschluß an Photios' Nachrichten zu Benedikt berichtet wird-Leo III. zuzuordnen ist; vgl. hierzu Herbers 311 Anm. 48. Spätere griechische Schriften haben die Berichte in ähnlicher Form aufgenommen und teilweise genauer zwischen Leo III. und Leo IV. unterschieden, vgl. die Sichtung der Traditionen bei Hergenröther, Photius III 843ff. Allerdings muß die Einführung des Symbolum in die römische Meßfeier ohnehin später datiert werden, vgl. hierzu Jungmann, Missarum I 598f. sowie Zimmermann, Papstregesten n. 1129. Deshalb erschließt die Passage der Mystagogia zwar die Einschätzung der jeweiligen Päpste aus der Sicht des Photios, dürfte jedoch eines faktisch zutreffenden Gehaltes weitgehend entbehren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. F108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-00-00_40_0_1_4_2_108_F108
(Abgerufen am 19.04.2024).