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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo IV. übersendet dem Bischof Jeremias (von Teramo) (Jeremie episcopo) ein Exkommunikationsschreiben (excommunicatoriam epistolam), befiehlt ihm, mit dem bei ihm befindlichen Priester Raginbert und dessen Konsekrationsbischof Teuderard (von Ascoli Piceno) nach Rom zu kommen, erinnert Jeremias an den Eid bei dessen Weihe am Petersgrab (n. 88), tadelt vor allem, daß er den päpstlichen Brief (n. 89) mißachtet sowie die Überbringer zu ihrem Bischof (ad proprium episcopum) zurückgeschickt habe.

Incipit:
[C]um debuerat tua scientia pro ...

Überlieferung/Literatur

Orig.: -. Kop.: - Insert: Coll. Brit. (Ende 11./Anf. 12. Jh., London Brit. Lib.: Ms. add. 8873 fol. 161r). Drucke: Ewald, Brit. Sammlung 376 n. 3; MG Epist. V 586 n. 3. Reg.: JE 2604. Lit.: Gottlob, Amtseid der Bischöfe 31; Herbers, Leo 285f.

Kommentar

Die erwähnten Personen dieses Brieffragmentes sind bisher noch nicht zufriedenstellend identifiziert worden. Wollte noch Ewald in Raginbert den Begleiter Erzbischof Ansgars von Hamburg-Bremen sehen (so auch noch Gottlob), so hatten bereits Dümmler, Ostfränk. Reich II 2 124 Anm. 3 und in neuerer Zeit Seegrün, Papsttum 30 mit Anm. 101 hieran fundierte Kritik geübt. Damit ist Ewalds Versuch, alle genannten Personen im Norden (Schweden) zu suchen, hinfällig. Auch die erneute Erwähnung eines Bischofs Jeremias in JE 2853 und von Raginbert in n. 277 hilft nicht weiter. Die Identität mit einem Bischof von Vannes (Duchesne, Fastes II 379 Anm. 7), der aber nur in einem gefälschten Dokument erscheint, ist unwahrscheinlich. Zu den Möglichkeiten, Jeremias als Bistum Fossombrone, Lucca oder Teramo zuzuordnen, vgl. Herbers. Demnach könnte auch der am 8. Dezember 853 (n. 307) für Jeremias unterzeichnende Presbyter Rainbert mit dem hier genannten identisch sein. Aus der wahrscheinlichsten Möglichkeit Teramo ergibt sich auch die vermutete Zuordnung Teuderards. Nach erster erfolgloser Aufforderung (n. 89) wurden nun alle beteiligten Personen nach Rom befohlen. Die von Ewald aufgrund seiner vermuteten Identifizierung vorgeschlagene Datierung auf ca. 850 wird damit hinfällig. Daß in der Literatur zu Jeremias von Teramo, Fossombrone und Lucca deren Amtszeit jeweils erst 853 erstmals belegt erscheint, hilft bei der Datierung des Leo-Fragmentes nicht weiter, weil das vorliegende Schriftstück bisher nicht zur genaueren Festlegung der Sedenzzeiten benutzt wurde (der Vorgänger in Teramo war laut Gams, Series, s.v. zuletzt am 14. Juni 844 belegt). Deshalb ist grundsätzlich die gesamte Pontifikatszeit Leos IV. als Datierungsrahmen möglich.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0847-00-00_22_0_1_4_2_90_90
(Abgerufen am 28.03.2024).