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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl empfängt ein Schreiben des Lupus (von Ferrières), in dem dieser ihn um die Restitution der nunmehr seit ungefähr vier Jahren dem Kloster entzogenen Zelle Saint-Josse bittet.

Überlieferung/Literatur

Lupus, Epp., ed. Dümmler, Nr. 45 S. 52f.; ed. Levillain Nr. 49 S. 202-208.

Kommentar

Wegen der Angabe des Zeitraums von vier Jahren, die seit dem Entzug von Saint-Josse (842 November / Dezember, Reg. 347) vergangen seien, ist das Schreiben mit Levillain auf das Jahr 846 und den Herbst dieses Jahres zu datieren. Die Zuweisung zu Ende Oktober oder Anfang November ergibt sich daraus, daß es wenige Wochen vor einem anderen Schreiben des Lupus (Ep. 57) verfaßt worden sein muß, das seinerseits auf die Geburt des Sohnes Ludwig (II., d. St.) (Reg. 538) anspielt. Levillain, Étude (1902), S. 97-100, datierte Ep. 49 daher zunächst auf September oder Oktober 846, revidierte sich aber später: Ders., De quelques lettres, S. 211, 216. Da Levillain annimmt, daß Lupus sich bereits im Gefolge Karls befindet (Reg. 536), Lupus aber Schwierigkeiten hatte, mit Karl persönlich zu sprechen (vgl. Ep. 50), ließ er dem König sein Anliegen in schriftlicher Form zukommen. -- Zu Lupus siehe Reg. 131; zur Sache zuletzt Reg. 509; vgl. noch Levillain, Une nouvelle édition, S. 267f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 537, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0846-10-31_2_0_1_2_1_537_537
(Abgerufen am 28.03.2024).