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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Kapitulare: c. 1. zusammenkunft Lothars und seines sohnes Ludwig, publikation der gefassten beschlüsse. 2. versöhnung des zornes gottes, da nur ihre sünden es verschuldet haben, dass die römische kirche in die hand der ungläubigen fiel und an allen grenzen seines reichs und der reiche seiner brüder die heiden (Normannen) die oberhand gewinnen. 3. deshalb besserung der übelstände in der kirche. 4. zunächst einschreiten gegen die mönche, kanoniker und nonnen, welche ihr kloster verlassen, vorläufige abhilfe, wenn die armut in folge der allgemeinen not sie dazu veranlasst, bis er derselben besser steuern könne, vorgehen gegen die praelaten, wenn deren härte oder nachlässigkeit die schuld trägt, nötigenfalls absetzung derselben. 5. restitution des unter seiner regierung ungerecht entrissenen kirchenguts. 6. einschreiten der bischöfe gegen die öffentlichen verbrecher und die kleriker, welche in die welt zurückgekehrt sind, anhalten derselben zur öffentlichen busse, nötigenfalls ausschliessung aus der kirche. 7. sorge für die wiederherstellung der in diesem iahr von den heiden verwüsteten und geplünderten Peterskirche (vgl. no 1126a), auftrag an den papst durch schreiben und gesandte, dass eine sehr feste mauer um dieselbe erbaut werde, geldsammlungen im ganzen reich für diesen zweck. 8. mahnung an die bischöfe im reich Lothars überall zu predigen, dass die, welche keine lehen, aber eigengut haben, gleich den lehensträgern zur erbauung der mauer um die Peterskirche beisteuern. 9. heerzug seines sohnes (Ludwig) mit der ganzen streitmacht Italiens und fränkischen, burgundischen und provençalischen truppen nach Benevont, um von dort die Sarazenen und Mauren zu vertreiben, weil das volk um hilfe gebeten und er bestimmt erfahren habe, dass die ungläubigen von dort die Romagna und einen grossen teil Italiens angreifen wollen, abmarsch in der weise, dass sein sohn am 25. ian. mit dem heer Pavia erreiche und mitte märz in Larino (ad Alarinum, Larino n. Benevent unfern des adriatischen meeres) eintreffe. 10. strenges verbot der beraubung von christen auf diesem heerzug. 11. bestellung von königsboten und zwar des bischofs Petrus (Arezzo oder Spoleto vgl. Flodoard H. Rem. III, 10), des erwählten bischofs Anselm und des grafen Wito (über diesen Wüstenfeld in Forschungen 3,396, auch Bened. Chr. c. 26 M. G. SS. 3,713 ist von einem Guido marchio die rede), um in Benevent zwischen Sigenulf und Radalgis (vgl. no 1093d, 1115a) einen frieden auf grund der teilung des beneventanischen gebietes zu vermitteln, ihnen im namen des kaisers sicherheit und anerkennung eidlich zu geloben und sich dafür unterstützung seines sohnes Ludwig zur austreibung der Sarazenen schwören zu lassen. 12. auftrag an den magister militum Sergius (von Neapel vgl. Johannis G. ep. Neap. c. 61, denselben titel gibt ihm Erchempert H. Lang. c. 23 M. G. SS. Lang. 433,243) zur vermittlung ienes friedens mitzuwirken und seinen sohn zu unterstützen, an den papst und den dogen Petrus von Venedig (vgl. no 1067) aus der Pentapolis und Venedig eine flotte zur vertreibung der Sarazenen in Benevent auslaufen zu lassen. 13. dreitägiges fasten für glücklichen ausgang des unternehmens. Angefügt listen eorum, qui in Italia beneficia habent, (qui) nihil habent in It., der missi und signiferi in prima, secunda scara, in scara Francisca. 'Quia divina pietas.' Hs. s. X-XI Novara kapitelbibl. Wiener SB. 46,68, besserungen 49,310 vgl. 68,626 = Zeitschr. f. Rechtsgesch. 11,257 (verschlechterter nachdruck vgl. Wiener SB. 92,606); *N. Arch. 12,534 mit erläuterungen = M. G. Capit. 2,65; Spicilegium Casinense (Montecasino 1888) 1,334. Zeitbestimmung in c. 7.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Poupardin Le Moyen âge 20, 22 verlegt dieses capitulare zwischen januar und august 847, G. Lokys, Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern bis zum Tode Ludwigs II (Heidelberg 1906) s. 56 reiht es mit Mühlbacher zu ende des jahres 846, wahrscheinlich im oktober, ein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1128, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0846-00-00_2_0_1_1_0_2477_1128
(Abgerufen am 20.04.2024).