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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl empfängt Gauzlin, Sohn des Gauzbert, der ihm durch Bischof Ebroin von Poitiers mit der Bitte vorgestellt wird, ihn zum Abt des Klosters Saint-Maur-sur-Loire einzusetzen (ut illum loco ipsi abbatis honore preficeret), erhebt ihn in Anwesenheit der Großen des Reiches (coram optimatibus tocius regni sui) zum Abt (abbatem constituit) und stellt ihm weitere Ehren in Aussicht (ampliora se ei daturum promittens).

Überlieferung/Literatur

Odo von Glanfeuil, Miracula sancti Mauri, c. 3, ed. Holder-Egger, S. 468 Z. 22-27.

Kommentar

Der Zeitpunkt der Vorstellung Gauzlins bei Hofe und seiner Erhebung zum Abt ist nicht sicher; Odo von Glanfeuil stellt in der 869 verfaßten Darstellung möglicherweise mehrere Ereignisse zusammenfassend dar. Gauzlin war Sohn des Gauzbert und somit Neffe des etwa 840/841 verstorbenen Rorico, der Glanfeuil durch Ludwig d. Fr. erhalten hatte, aber unter Pippin I. von Aquitanien die Leitung an seinen Verwandten Ebroin, Bischof von Poitiers, abgegeben hatte oder hatte abgeben müssen. Gauzlins Vater Gauzbert ist noch 843 „in abt- oder priorähnlicher, aber eben nicht abbatialer Funktion“ in Glanfeuil bezeugt (Oexle, Bischof Ebroin, S. 156f.). Odo berichtet, daß der noch jugendliche Gauzlin 845 von Ebroin in Poitiers zum Diakon und von Bischof Dodo in Angers zum Priester geweiht, sodann am Tag vor Pfingsten, dem 30. Mai, durch Erzbischof Ursmar von Tours und zwei weitere Bischöfe in der Kirche des Klosters Glanfeuil zum Abt eingesetzt wurde. Das von Odo angegebene Datum der Einsetzung (Mai 30) fiel aber weder 845 (Pfingsten Mai 17), noch in irgendeinem Jahr zwischen 817 und 879 auf den Tag vor Pfingsten; daß jedoch Pfingsten 845 nach anderer, im 9. Jh. verbreiteter Berechnung doch auf den 31. Mai fiel, referiert Brunterc'h, Le duché, S. 71f. Anm. 254, nach unpublizierten Forschungen von M. Baudot. -- Mit der Vorstellung seines jungen Verwandten Gauzlin bei Hofe verfolgte Ebroin jedenfalls den Zweck, eine mögliche politische Laufbahn für ihn vorzubereiten (Oexle, Bischof Ebroin, S. 158); sie ist im Zusammenhang mit den das Kloster Glanfeuil betreffenden Maßnahmen Ebroins zu sehen und deshalb wahrscheinlich dem Herbst 845 zuzuordnen, als Ebroin zwei Privilegien für sein Kloster bei Karl erwirken und wohl zugleich eine Einigung mit dem Kloster Saint-Maur-des-Fossés und seinem Abt Ingelbert erzielen konnte (Regg. 496, 498f.). Vielleicht stimmte Karl der zuvor erfolgten Einsetzung Gauzlins zum Abt nachträglich zu, vielleicht bezieht sich die Nachricht von der Erhebung zum Abt aber auch erst auf das Jahr 847, als Ebroin die endgültige Sicherung der Rechtsstellung des Klosters Glanfeuil gelang und Gauzlin ausdrücklich als künftiger Leiter von Glanfeuil genannt wird (D 97). -- Zur Quelle, Odo von Glanfeuil, vgl. Oexle, Bischof Ebroin, S. 150 Anm. 62; zur Sache umfassend ebd., S. 157f.; zum Kloster Glanfeuil Regg. 498f.; zu Ebroin Reg. 96.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 500, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0845-00-00_2_0_1_2_1_500_500
(Abgerufen am 29.03.2024).