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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl ist anwesend (?) auf der Synode der westfränkischen Geistlichen unter Vorsitz Bischof Ebroins von Poitiers, Erzbischof Wenilos von Sens, Abt Ludwigs von Saint-Denis und Hinkmars: Die Teilnehmer danken dem König für den Friedensschluß mit seinen Brüdern (Lothar I., Ludwig d. Dt.) (zu Yütz, Reg. 445), weisen ihn darauf hin, daß er den Gottesdienst allen anderen Dingen vorziehen müsse, um seinen Untertanen am meisten zu nützen (c. 1), bitten ihn, durch seine Missi die Personen verfolgen zu lassen, die gegen kirchliche Disziplin verstoßen (c. 2), und dafür zu sorgen, daß geeignete Personen den status der Klöster reformieren (c. 3); entlaufene Mönche sollen durch Strafandrohung zur Rückkehr bewegt (c. 4), Räuber von Nonnen und von Verlobten mit Exkommunikation bedroht werden (cc. 5, 6); Nonnen sollen weder Männerkleidung tragen noch sich die Haare schneiden (c. 7); Bischöfe sollen die Möglichkeit haben, andere an ihrer Stelle für die Teilnahme an Kriegszügen zu benennen (c. 8); sie fordern Karl zudem auf, den Bischofssitz in Reims zu besetzen (c. 9) und den im vergangenen Jahr durch Wenilo von Sens geweihten Agius, seinen (Karls) Pfalzpriester (presbyterum palatii vestri), als Bischof von Orléans anzuerkennen (c. 10), weisen Beratungen über das Vikariat Erzbischof Drogos von Metz einem künftigen gemeinsamen Konzil Galliens und Germaniens zu (c. 11) und beklagen die Entfremdung von Kirchengut durch Laien und über Laienäbte (c. 12).

Überlieferung/Literatur

MGH Conc. III, Nr. 7 S. 36-44.

Kommentar

Karls Teilnahme an den Beratungen ist nicht belegt, würde sich jedoch zwanglos in sein Itinerar fügen; er zog von Yütz bei Diedenhofen (Reg. 445) nach Saint-Denis, wo er am 9. Dezember belegt ist (Reg. 450), und könnte dabei unter weitgehender Nutzung römischer Straßen über das rund 300 km von Diedenhofen entfernte Ver gezogen sein. Die Anwesenheit Karls wird stillschweigend angenommen von Lot / Halphen, S. 130. -- Zur von Karl viel besuchten königlichen Pfalz Ver (-sur-Launette, dép. Oise, arr. Senlis, con Nanteuil-le Haudouin) bei Senlis vgl. Brühl, Fodrum, S. 40 m. Anm. 146f.; Barbier, Le système palatial, S. 287, 293 (kurz). -- Formuliert wurden die Kanones der Synode von Lupus von Ferrières; dazu und zur Bedeutung der Beschlüsse vgl. Hartmann, in: MGH Conc. III, S. 36; Ders., Die Synoden, S. 204f. -- Zu Ebroin, Erzkapellan Karls, vgl. Reg. 96; zu Erzbischof Wenilo von Sens, ehemals Angehöriger von Karls Kapelle, vgl. Reg. 65; zu Ludwig, Karls Erzkanzler, Reg. 97; bei Hinkmar handelt es sich um den späteren Erzbischof von Reims; vgl. zu ihm Reg. 442. Der Forderung nach der Besetzung von Reims („Hier wird offenbar nicht eine Bischofswahl gefordert, sondern ein Vorschlag und eine Ernennung durch den König erbeten“ , so Hartmann, MGH Conc. III, S. 42 Anm. 37) kam Karl im Frühjahr 845 (Reg. 482) nach. Zu unbekanntem Zeitpunkt nahm er wohl auch die Bestätigung des Agius von Orléans (843-867) in seinem Amt vor, vielleicht schon auf der Synode selbst, so Werner, Untersuchungen (1959), S. 164 m. Anm. 75 (in Ver, nicht in Verneuil); vgl. auch Weise, Königtum, S. 42 Anm. 1. -- Vgl. noch Dümmler, Geschichte I, S. 256f.; Lot / Halphen, S. 126-129; Felten, Laienäbte, S. 409; Krah, Die Entstehung, S. 287f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 447, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0844-12-00_1_0_1_2_1_447_447
(Abgerufen am 24.04.2024).