Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

Sie sehen den Datensatz 3092 von insgesamt 4511.

(Carisiaco villa s. Salvatoris) Soll die urk. seines bruders Karl für St. Lomer le Moutier, Bouquet 8,445, B. 1545, unterfertigt haben. Die unterfertigung selbst und ihre formel (Hoc privilegium fratris mei Karoli ego Ludovicus rex subscripsi) sind allerdings so ungewöhnlich, dass die bedenken dagegen nur durch ein unzweifelhaftes or. (die urk. ist zuerst bei Mabillon Acta 6,265 ohne angabe der quelle, wahrscheinlich aus dem anderweitig benützten chartular gedruckt) beseitigt werden können. Die urkunde Karls beruht auch in ihrem wortlaut auf dem echten privileg der nach der reichsteilung 843 in Germigny versammelten bischöfe (Mabillon Acta 6,262) und wird dadurch inhaltlich beglaubigt, wenn auch nicht allen formellen bedenken entrückt, wie auch andere urkunden desselben klosters (Bouquet 8,433, 564) verunechtet sind. Ist es auch wenig wahrscheinlich, dass man in dem westfränkischen kloster (es liegt in der diöcese Chartres) sich die unterschrift Ludwigs d. D. fälschte, so würde sie auch im falle der echtheit nicht notwendig die anwesenheit Ludwigs am angegebenen tag und ort bedingen; auch das erwähnte bischöfliche privileg trägt unterschriften, die erst später und bei anderer gelegenheit beigefügt wurden (vgl. N. Arch. 25,638 n. 3). Nach dem bericht der Ann. Bert. (Prud.): Factisque sacramentis tandem altrinsecus est discessum scheint Ludwig von Verdun direkt in sein reich gezogen zu sein.

 

Verbesserungen und Zusätze:

statt Privilegium: praeceptum, so Bouquet 8, 446.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1372k, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-10-14_1_0_1_1_0_3089_1372k
(Abgerufen am 28.03.2024).