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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl überträgt Rabanus zum Kirchengut des Bistums Reims gehörende Besitzungen zu Lehen.

Überlieferung/Literatur

Deperditum?; erwähnt in D Ka. II. 75.

Kommentar

Zur Vergabe des Reimser Kirchenguts an verdiente Getreue Karls und zur zeitlichen Einordnung siehe Reg. 372; zum Problem der Identitifizierung des Rabanus siehe Reg. 375.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 382, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-08-00_13_0_1_2_1_382_382
(Abgerufen am 19.04.2024).