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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl überträgt dem Geistlichen Amalbertus zum Kirchengut des Bistums Reims gehörende Besitzungen zu Lehen.

Überlieferung/Literatur

Deperditum?; erwähnt in D Ka. II. 75.

Kommentar

Zur Vergabe von Reimser Kirchengut an verdiente Getreue Karls und zur zeitlichen Einordnung siehe Reg. 372. Der Empfänger ist weiter nicht bekannt; vgl. noch Kienast, Die fränkische Vasallität, S.409 m. Anm. 1435 (nur erwähnt).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 379, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0843-08-00_10_0_1_2_1_379_379
(Abgerufen am 24.04.2024).