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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Unterhandlungen mit seinen brüdern. Diese waren, unterdes Ripuarien verwüstend (Ann. Xant.), erst auf die sichere kunde von der flucht Lothars nach Achen (Aquis palatium, quod tunc sedes prima Frantiae erat) gezogen, um schon am nächsten tag über Lothars reich zu beraten; sie überlassen die entscheidung den sehr zahlreich anwesenden geistlichen, welche in anbetracht des treulosen gebahrens Lothars gegen seinen vater und seine brüder, der verbrechen, die dieses im gefolge gehabt, seiner unfähigkeit und ieglichen mangels an gutem willen, in anbetracht des gottesgerichtes, das wie schon bei Fontenoy ietzt nochmals über ihn ergangen sei, einmütig erklären, dass gottes strafende hand ihn veriagt und sein reich seinen besseren brüdern zu gerechter regierung überantwortet habe; doch erst nach deren öffentlichen zusicherung, dass sie nicht in die fussstapfen ihres vertriebenen bruders treten, sondern nach gottes willen die regierung führen würden, geben sie ihnen im namen gottes die vollmacht Lothars reich in besitz zu nehmen; ieder der beiden brüder wählt 12 getreue, unter diesen auch Nithard, um mit rücksicht auf den territorialen zusammenhang (quantum affinitas et congruentia cuiusque aptata est vgl. Meyer von Knonau 106 D. 235) gleichmässig zu teilen. Dies geschieht; Ludwig erhält ganz Frieslend .. (in der hs. eine wol schon vom verfasser gelassene lücke). Nithard IV, 1 vgl. Ann. Fuld.: partem regni, quam (Loth.) eatenus habuit, inter se dispertiunt. Ludwig und Karl lassen sich von ihren neuen untertanen, welche ihnen gefolgt waren, den treueid leisten und trennen sich, um von den neu gewonnenen ländern besitz zu ergreifen; iener feiert ostern bei Köln, dieser in der pfalz Heristal; sie nehmen die, welche sich einfinden, in pflicht und folgen in langsamem zug Lothar, während die Normannen Quentawich (die beiden von Nithard noch genannten orte liegen an der englischen küste, Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,197 n. 2), bald darauf auch maurische piraten die gegend an der Rhonemündung plündern. Ann. Bert. (Prud.), Nithard IV, 2, 3. Ludwig zieht über Diedenhofen, Karl über Reims nach Verdun, Nithard IV, 2, dessen bischof Hildin sich, wol schon nach der schlacht von Fontenoy, ihrer partei angeschlossen hatte. G. ep. Vird. c. 17 M. G. SS. 4,44. Wahrscheinlich hier trifft sie ein abgesandter Lothars, der sich bereit erklärt, bevollmächtigte grosse zu friedensunterhandlungen abzuordnen, wenn er wüsste, wie dies geschehen könne; die brüder lassen zurücksagen, er könne schicken, wen er wolle, von iedermann sei ia leicht zu erfahren, v/o sie zu finden seien, und rücken über Châlons s. M. und durch die gegend von Troyes vor. In Miliciacus (nach Pertz, dafür auch Spruner-Menke Handatlas no 30 nebenkarte, Mussy-sur-Seine, Aube arr. Bar-sur-Seine sö. Troyes, wol zu fern von Lyon, da man beschliesst Lothars antwort hier abzuwarten und damit eine bedeutendere verzögerung des vormarsches gegeben gewesen wäre; eine villa Miliciacus in pago Cabillonensi, Mellecey nw. bei Châlon s. S. cant. Givry an der strasse nach Autun, schenkt Karl d. K. 877 aug. 1 B. 1822 an St. Martin in Tours, ein aufenthalt hier nur unter der annahme wahrscheinlich, dass Châlon von Lothars truppen besetzt war; die emendation in Clamiciacum, Clamécy dép. Nièvre, scheint mir unannehmbar vgl. auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 1,179 n. 3) treffen sie Josippus (vgl. no 993c), Eberhard (markgraf von Friaul vgl. no 962a, 1088) und Egbert mit andren anhängern Lothars; sie bringen vor, dass dieser seine schuld wider gott und seine brüder einsehe und den streit beenden wolle; sie möchten ihm um des kaiserlichen namens willen, den ihr vater ihm verliehen, und der kaiserlichen würde wegen, die ihr grossvater dem Frankenreich erworben, etwas mehr als den dritten teil des reichs gewähren, wenn nicht, wenigstens dieses drittel mit ausschluss von Langobardien, Baiern und Aquitanien, sowie in friede und eintracht unter einander auch gegenseitig amnestie und rechtsschutz ihren untertanen. Ludwig und Karl sind diese vorschläge sehr willkommen; sie beraten darüber mit ihren grossen und holen wie gewöhnlich das gutachten der geistlichkeit ein; als diese sich für den frieden ausspricht, stimmen sie zu und erklären den gesandten, dass sie den teilungsantrag annehmen. Nach mehr als viertägiger beratung wird man nicht ohne missvergnügen mancher anhänger schlüssig Lothar das land zwischen Rhein und Maas, von den quellen der Maas bis zum ursprung der Saône, dann längs der Saône und Rhone bis zum mittelländischen meer, omnes videlicet episcopatus, abbatias, comitatus, fisca cis Alpibus consistentia absque .. (in der hs. eine kleine lücke, über die ergänzungsversuche Meyer von Knonau 107 n. 248), als drittel des reichs anzubieten mit der drohung, dass, wenn er dies angebot zurückweise, die waffen entscheiden sollten. Diese anträge werden durch Konrad (bruder der kaiserin Judith), Cobbo und Adelhard (über die gesandten Meyer von Knonau 45, Dümmler Ostfränk. Reich 2, A. 1,181 n. 2) an Lothar übermittelt, dessen antwort sie am selben ort erwarten wollten. Den gesandten begegnet Lothar weniger hochfahrend, als es sonst seine sitte war; er erklärt mit dem angebotenen reichsteil sich nicht zufrieden geben zu können, da derselbe nicht ein drittel des ganzen umfasse, er beschwert sich, dass er dann nicht im stande wäre seine getreuen, die ihm gefolgt, für ihre verluste zu entschädigen. Die gesandten (ignoro, qua fraude decepti, bemerkt Nithard; Adalhard ist schon 838 laienabt von St. Maximin in Trier, Mittelrhein. UB. 1,73) vergrössern nun Lothars anteil bis zum Kohlenwald und schwören, dass, wenn er diesen anteil unterdes annehme, seine brüder das ganze reich mit ausschluss von Langobardien, Baiern und Aquitanien in 3 möglichst gleiche teile teilen und ihm dann die wahl unter diesen in der weise, dass auch ihnen ihr anteil auf lebenszeit gesichert sei, anheimgeben und, wenn er ihnen nicht glaube, sie sich eidlich dazu verpflichten werden. Nun beschwört Lothar diese abmachungen unter dem vorbehalt, dass seine brüder erfüllen, was ihre gesandten beschworen. Nithard IV, 3; in Ann. Bert. nur die bemerkung: (Lotharius) apud fratres super pacis foedere licet invitus satagens legatos, quibus plurimum nitebatur, dirigit vgl. Adonis Chr.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1091i, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-00-00_3_0_1_1_0_2421_1091i
(Abgerufen am 18.04.2024).