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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Teilung des reichs Lothars: am tag nach ihrer ankunft holen die könige das gutachten der bischöfe ein, die Lothar seines reichs verlustig erklären und ihnen die vollmacht geben es in besitz zu nehmen; Ludwig und Karl wählen aus ihren getreuen ie 12 bevollmächtigte, denen sie die teilung übertragen, in qua divisione non tantum fertilitas aut aequa portio regni, quantum affinitas et congruentia cuiusque aptata est; Ludwig erhält ganz Friesland .. (hier eine lücke). Nithard IV, 1 vgl. no 1091i. Die Ann. Fuld. begründen diese teilung damit, dass auch die beiden brüder glaubten, Lothar verzweifle, wie das gerücht ging, an seiner sache und ziehe nach Italien. Sie lassen sich von ihren neuen untertanen, die ihnen gefolgt waren, den treueid leisten. Nithard IV, 2. In Fulda wird noch im märz an stelle Hrabans, des getreuen anhängers Lothars, Hatto als abt gewählt, no 1091d.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1370m, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0842-00-00_2_0_1_1_0_3071_1370m
(Abgerufen am 28.03.2024).