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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl empfängt Erzbischof Georg von Ravenna, der auf dem Schlachtfeld gefangengenommen worden ist, und befiehlt, ihn für drei Tage unter Arrest zu stellen (iussit eum excubias detinere per dies tres, Agnellus); er befiehlt außerdem aus Mitleid (misericordia motus), die überallhin verstreuten Priester und Geistlichen der Ravennater Kirche, so sie aufgegriffen werden können, unverletzt (inlaesi et incolumes honorificeque) vor ihn zu bringen.

Überlieferung/Literatur

Agnellus von Ravenna, c. 174, ed. Holder-Egger, S. 390; Ann. Bertiniani, ad a. 841, ed. Grat, S. 38. -- Vgl. BM2 1084i.

Kommentar

Der ausführliche Bericht des Agnellus wird in seinen Grundzügen durch den kurzen Satz in den Ann. Bertiniani (Gefangennahme und Freilassung Georgs), der Karl jedoch nicht nennt, bestätigt. Georg war mit drei Legaten Papst Gregors IV., die dieser zur Vermittlung zwischen den Brüdern ausgesandt hatte, zu Lothar I. nach Fontenoy gekommen, um sich die Privilegien für Ravenna bestätigen zu lassen, und hatte den ravennatischen Kirchenschatz und die älteren Urkunden auf 300 Pferden mit sich geführt (Agnellus, c. 173). In der Schlacht nahmen ihn Anhänger Karls gefangen (Einzelheiten bei Agnellus, c. 174, S. 390 Z. 6-13) und führten ihn dann vor ihren König, vermutlich unmittelbar im Anschluß an die Schlacht oder allenfalls am folgenden Tag. Der mitgeführte Kirchenschatz wurde geplündert. -- Die Ann. Bertiniani halten allerdings Georg fälschlich selbst für einen päpstlichen Legaten und geben an, er sei vor der Schlacht von Lothar in seinem Lager festgehalten und nicht zu Karl vorgelassen worden. -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 30; Dümmler, Geschichte I, S. 160; Lot / Halphen, S. 36 Anm. 1; Koch, Kaiserin Judith, S. 202.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 218, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0841-06-25_3_0_1_2_1_218_218
(Abgerufen am 23.04.2024).