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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl beruft, nachdem er vier Tage und mehr vergeblich auf Lothar (I.) gewartet hat, eine Versammlung ein (contionem advocat) und eröffnet die Beratung (concilium iniit) über sein weiteres Vorgehen; während einige der Teilnehmer dafür plädieren, der Mutter Karls (Judith), die gemeinsam mit Aquitaniern auf dem Weg zu Karl ist, entgegenzuziehen, rät die Mehrheit zum Vormarsch gegen Lothar oder aber zum Warten auf dessen Ankunft an einem diesem genehmen Ort; es werde sonst heißen, Karl und die Seinen seien geflohen, Lothar und seine Partei aber würden dadurch nur ermutigt und die, welche aus Furcht bisher keiner Partei sich angeschlossen, dann Lothar zuströmen; der erste der Vorschläge setzt sich trotz mancherlei Schwierigkeiten durch.

Überlieferung/Literatur

Nithard II, c. 9, ed. Lauer, S. 64/66. -- Vgl. BM2 1083f.

Kommentar

Rechnet man den 8. Mai (Reg. 186) als ersten der vier oder mehr Tage vergeblichen Wartens auf Lothar I., so ergibt sich der 11. oder 12. Mai als Tag der Beratungen. Nithard fügt hinzu, daß die Befürchtungen der Vertreter des zweiten, abgelehnten Vorschlags tatsächlich berechtigt waren (quod et evenit), da Lothar verbreiten ließ, Karl sei geflohen (BM2 1084a). -- Vgl. Meyer von Knonau, Über Nithards vier Bücher, S. 25; Dümmler, Geschichte I, S. 150; Lot / Halphen, S. 27; Auzias, S. 166; Leyser, Three historians, S. 22; Krah, Die Entstehung, S. 68.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0841-05-11_1_0_1_2_1_190_190
(Abgerufen am 28.03.2024).