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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl kann Bischof Aldrich von Le Mans wieder in seine Rechte einsetzen.

Kommentar

Die Restitution des Bischofs Aldrich von Le Mans, der Karl stets die Treue gehalten hatte, in sein Bistum, aus dem er im Herbst 840 vertrieben worden war (Reg. 122, Kommentar), läßt sich nicht genau datieren. Während etwa Kaiser, Bischofsherrschaft, S. 454, die Zeit nach der Schlacht von Fontenoy (Reg. 216) annimmt, ist mit Krah, Die Entstehung, S. 62, eher an Karls Aufenthalt in Le Mans unmittelbar nach der Verständigung mit den Aufständischen, die Aldrich ursprünglich vertrieben hatten, zu denken; vgl. dazu und zu Aldrich Reg. 149.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 150, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0841-01-00_9_0_1_2_1_150_150
(Abgerufen am 16.04.2024).