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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Lothar (I.) bestätigt dem Kloster Farfa auf Bitten des Abts Sichard und nach Maßgabe der von diesem vorgelegten Urkunden seiner Vorgänger, insbesondere seines Vaters Ludwig (d. Fr.), den gesamten im einzelnen aufgezählten Besitz sowie das Recht der freien Abtswahl.

Überlieferung/Literatur

D Lo.I.51 ( M2 1077).

Kommentar

Das umfangreiche D 51 wurde nach längerer Pause noch einmal von dem bis 838 häufig tätigen Notar Dructemir rekognosziert, der ansonsten erst wieder im Jahre 851 (Reg. 75) - jetzt als führender Kanzlist am Hofe Ludwigs II. - begegnet. Möglicherweise hat er im Dezember 840 - genauso wie Abt Sichard von Farfa - einer italischen Gesandtschaft angehört, die sich - vielleicht im Auftrag Ludwigs II. - am Hofe Lothars I. eingefunden hatte. Jedenfalls deutet sein Verschwinden aus der Kanzlei Lothars I. nach 838 darauf hin, daß er am Hof Ludwigs II. in Italien zurückgeblieben ist. Vgl. DD Lo.I., bes. S. 21, sowie D Lu.II. M2 1181 (Reg. 75). - Zum Empfänger vgl. noch Regg. 11, 33 und die mit M2 1213 (Reg. 162) einsetzenden Urkunden Ludwigs II. für Farfa. Zu Abt Sichard, der etwa von 830 bis 842 amtiert hat, vgl. Chron. Farf., ed. Balzani I, S. 198, 206f. Zu dem im Kontext genannten Leo (S. 148 Z. 3, S. 151 Z. 30), der advocatus des Klosters war und wohl mit dem Grafen Leo von Seprio identisch ist, vgl. auch Regg. 6 u. 45.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 2, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0840-12-15_1_0_1_3_1_4211_2
(Abgerufen am 19.03.2024).