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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Lagert Karl gegenüber (ab invicem plus minus leuwas 6), der von Aquitanien nach Orléans geeilt war; da er harten widerstand erwarten muss und immer grösseres anwachsen seiner partei hofft, schliesst er einen vertrag mit Karl: er überlässt ihm Aquitanien, Septimanien, die Provence und 10 grafschaften zwischen Loire und Seine in der weise, dass er sich damit begnüge und dort seinen aufenthalt nehme bis zu der für den 8. mai in Attigny bestimmten zusammenkunft, um dann im gegenseitigen einvernehmen endgiltige bestimmungen zu treffen. Die anhänger Karls, zu schwach, um eine schlacht zu wagen, stimmen bei unter der bedingung, dass Lothar fortab Karl echt brüderliche freundschaft wahre, die zugewiesenen länder unbehelligt lasse und unterdes Ludwig nicht angreife, widrigenfalls sie sich ihrer beschworenen verbindlichkeit enthoben erachten würden. Bevor noch iene, welche diesen vertrag beschworen hatten, das haus verliessen, versucht Lothar einige von ihnen für sich zu gewinnen, am nächsten tag gehen wieder mehrere zu ihm über; er entsendet in die Karl überlassenen landstriche boten, um die huldigung zu hintertreiben. Nithard II, 4 vgl. Meyer von Knonau Über Nithard 21. Um diese zeit wird bischof Aldrich von Le Mans als anhänger Karls a tyrannica potestate (de genere Herivei et Widonis) aus seinem bistum vertrieben, G. Aldrici M. G. SS. 15,326. Bezeichnenden ein blick in das streben anhänger zu gewinnen gewährt der brief eines mannes, der früher selbstlos Lothars sache auch gegen dessen vater vertreten hatte, nun aber treu zu Karl stand und an der forderung des rechts und der eintracht festhielt, an Lothars gemahlin Hermengard, Bouquet 7,579.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1075c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0840-00-00_4_0_1_1_0_2361_1075c
(Abgerufen am 23.04.2024).