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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Gesandtschaft Karls: dieser lässt ihm, sobald er von dem geschehenen kunde erhält, durch Nithard und Adelgar (über diesen Simson Ludwig d. Fr. 2,158 n. 1) entbieten die verfügungen des vaters, eingedenk seiner pflicht als bruder und taufpate, aufrecht zu erhalten; Lothar möge seinen anteil haben, aber auch ihm den vom vater bestimmten anteil ungeschmälert belassen, dann werde er ihm treue und als ältestem bruder die schuldige unterwürfigkeit wahren und das bis ietzt vorgefallene vom herzen verzeihen; er lässt ihn bitten ihm die seinen nicht abtrünnig zu machen, sein reich nicht in verwirrung zu stürzen, frieden und eintracht aufrecht zu erhalten, wie er und die seinen dazu entschlossen seien; falls Lothar dies nicht glauben wolle, sei er bereit ihm iede beliebige bürgschaft dafür zu geben. Lothar nimmt diese botschaft scheinbar freundlich auf und lässt Karl nur grüsse übermitteln, er werde selbst durch eigne gesandte diese anträge beantworten lassen. Zugleich entzieht er Karls gesandten, welche nicht zu ihm übertreten wollen, die von seinem vater verliehenen lehen. Nithard II, 2 vgl. Meyer von Knonau Über Nithard 96 n. 86.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1072a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0840-00-00_2_0_1_1_0_2352_1072a
(Abgerufen am 19.04.2024).