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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(pal. r.) bestätigt dem nonnenkloster Lindau auf die in gegenwart einiger fürsten vorgetragene bitte seines vasallen und pfalzgrafen Adalbert, der es gestiftet und ihm übertragen hatte, und auf fürsprache des erzbischofs und metropoliten Raban von Mainz und des bischofs Salomon von Konstanz die aus dem erbgut des stifters vom fiskus zu beanspruchenden abgaben und gerechtsame, immunität mit stellung der zinspflichtigen leute unter die gerichtsbarkeit der äbtissin und des klostervogtes, regelt die pflichten und befugnisse des vogtes und gewährt freie wahl der äbtissin. Hirminmaris not. adv. Hugonis. A. inc. 866 nachträglich über die datirungszeile geschrieben. *Angebl. or. (nachzeichnung) s. XII Wien (A), k. s. XV München (B). Aus A: (Heider) Gründliche Ausführung der Reichs-Stadt Lindau 724 vgl. 859; Standhaffte Rettung vnd Beweysung der hochen fürstl. Freyheit .. des Freystifft Lindaw (vom Jesuiten H. Wangereck) f. 2 mit facsim. des schussprotokolls und siegelabbild. vgl. p. 101 = Conring Censura 7, Op. 2,574 mit gleichem facsim. und siegel = Tenzel Vindiciae 27 mit facsim. der rekogn. und siegel, 354 aus transsumpt von 1659 = Rassler Vindicatio 42 = Lünig RA. 18b,146 = Heumann Comment. 1,471; aus B: M. B. 31,85. Fälschung (nachzeichnung, das ganze stück auf rasur, ob auf der ursprünglichen urk. Ludwigs d. Fr., sehr zweifelhaft, das siegel wahrscheinlich durch eine matrize von einem echten siegel hergestellt); eine echte vorlage erweisen auch das protokoll und einzelne formeln (arenga und korroboration = no 991) und formelteile, wol auch die grundlage der mit interpolationen durchzogenen formeln für immunität und freie wahl, unecht die stellen über stiftung, intervention und stiftungsgut, die zinsleute und vögte, die strafformel mit anhang vgl. Sickel Reg. 418; im engsten zusammenhang mit der fälschung für Buchau no 695, die nicht nur in der arenga und immunitätsformel übereinstimmt, sondern auch fast ganz denselben wortlaut der fälschung über die vögte bietet; diese selbst beruht auf der aus Reichenau stammenden (vgl. no 460, 478) und auch anderweitig (no 135, 162) verwerteten grundlage, Brandi Die Reichenauer Urkundenfälschungen 107. Über die an dieselbe sich knüpfenden kontroversen (bellum dipl. Lind.) Sickel UL. 81, kontroversliteratur Baring Clavis dipl. 34, Namur 1,64 (vgl. auch Mabillon Ann. 2,604, Bouquet 6,625, Kopp Palaeogr. 1,430), die beste bibliographie Wegelin Thes. Sueviae 1,CXXII; 2,XXXI.

 

Verbesserungen und Zusätze:

fälschung aus der ersten hälfte des 12. jahrh. von dem bekannten Reichenauer fälscher, der auch für andere klöster und domkapitel arbeitete, auf grundlage zweier echter Ludwigsdiplome, das eine wahrscheinlich =n° 991 für Reichenau, das andere wol ein deperd. für Lindau, mit benützung der schon für das frauenkloster Buchau (n° 695) hergestellten kompilation aus den eigenen falsifikaten n° 460, 161, 162 und der fälschung für Rheinau n° 1402, vgl. meinen aufsatz: Schwäbische Urkundenfälschungen des 10. und 12. Jahrh., Mitth. d. Inst. 21, 60 f. Die radirte urk. war wahrscheinlich doch eine solche Ludwigs d. Fr., wie ein Möhlbacher entgangenes Ludwigsmonogramm rechts neben dem jetzigen schließen läßt, vgl. ib. 60 N. 4. n° 993, 994, 997 über die tiron. noten Tangl im Arch. f. Urkundenforschg. 1, 130 mit facs. fig. 21; 131 mit facs. fig. 22; 132.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 992, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0839-04-21_2_0_1_1_0_2144_992
(Abgerufen am 29.03.2024).