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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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schenkt der kirche von Le Mans unter bischof Aldrich die St. Marien- und Petruszelle im gau Le Mans zwischen dem fluss Sarthe und der stadtmauer. Hirminmarius not. adv. Hugonis. G. Aldrici c. 12 hs. s. XI. Baluze Miscell. 3,34 = Le Cointe 8,424 = Tenzel app. 58 = Bouquet 6,607 = Migne 104,1255; *Charles et Froger G. Aldrici 45 zu apr. 16. Im widerspruch mit der folgenden nur 5 tage iüngeren restitution no 958 und deshalb von Sickel Reg. 350 L 344 als fälschung verworfen. Der verfasser der G. Aldrici c. 12 M. G. SS. 15, 315 erklärt dies damit, dass Aldrich, quoniam putabat, quod monasteriolum donatio regum et fiscus esset imperatorum, zuerst diese schenkung, dann, als er im archiv seiner kirche ältere besitztitel (tradiciones et precarias sive privilegia et strumenta multarum cartarum) entdeckt hatte, die restitutionsurk. erwirkt habe, um für den fall eines rechtsstreites den besitz desto mehr zu sichern; in c. 26 erwähnt er nochmal beide urk. und berichtet, dass Aldrich per licentiam d. imp. Hludowici et d. imperatricis Judit mönche aus Entrames in das verödete und von ihm dann neuerbaute kloster gebracht habe. Wollte man auch die von Julien Havet, Questiones Mér. VII Bibl. de l'École des chartes 54,625, Oeuvres 1,298, verteidigte glaubwürdigkeit iener erzählung dahin gestellt sein lassen, so wäre doch der zweck der fälschung einer schenkung nach erfolgter restitution nicht gut abzusehen. Als älterer besitz von Le Mans wird das klösterlein St. Maria in früheren urk. nur genannt in der fälschung no 386 = no 912 wie in iener auf den namen Theoderichs III M. G. DD. Merov. 191. Gegen das formular lässt sich kein stichhaltiger einwand erheben; die in urk. für Le Mans nur hier auftretende arenga findet sich auch anderweitig, so in no 775, 910, 933; die auffallende einschaltung 'episcoporumque reipublicae administratorum' in die publikationsformel findet ein seitenstück in dem unzweifelhaften or. no 967, hier auch die gleiche pertinenzformel mit dem sonst ungewöhnlichen und deshalb beanstandeten '(rebus) se ipsas moventibus.' Das wiederholte 'sicut superius dictum est', 'quae supra diximus', die in den übrigen urk. nicht übliche bezeichnung der kirche von Le Mans als 'ecclesia senior', welche gleich dem auch hier auftretenden wort 'praefixus' (vgl. Simson Die Entstehung der Pseudo-Isidor. Fälschungen 66), wie 'inserere' ein lieblingsausdruck der G. Aldrici (vgl. c. 19, 24, 46). sind hier zu belanglos, um diese urk. zu verdächtigen; die letzteren ausdrücke gehen vielleicht auf eine vorlage aus Le Mans, etwa ein bittgesuch, zurück.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 957, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0836-03-17_1_0_1_1_0_2071_957
(Abgerufen am 25.04.2024).