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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(pal. r.) bestätigt der kirche von Urgel auf klage des bischofs Sisibutus, dass er durch böswilligkeit an der ausübung seines amtes gehindert werde, dass manche die von seinem vater k. Karl (deperd.) und von ihm (deperd.) bestätigten pfarreien, da diese urkunden bei einem feindlichen einfall verloren gegangen waren, zu entreissen suchten und die grafen namentlich die pfarre Livia (nö. Urgel) vergewaltigen, die zehnten einfordern und iene zu lehen geben, die genannten pfarreien mit den zehnten und verbietet ieden eingriff und übergriff der grafen. Hirminmaris adv. Ugonis. Imp. X. ind. XIII. Ch. s. XIII (Lib. dotal.) Urgel arch. catedr., *M. G. Dopsch. Ungedruckt; extr. Marca, Marca Hisp. 347; die zerstörung der kirche durch die ungläubigen und ihre wiedererbauung unter Karl d. Gr. auch erwähnt in der urk. über die kirchweihe 819 nov. 1, Marca 761. Ausgeschrieben für die fälschung no 950, welche dagegen den richtigen a. imp. XXII bietet.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 939, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0835-03-12_1_0_1_1_0_2046_939
(Abgerufen am 24.04.2024).