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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Beratung nach den festtagen mit seinen räten und den in der nähe befindlichen grossen, qualiter Lotharium ad se vocare potuisset; aussendung von boten in das ganze reich, um dem volk die befreiung des kaisers bekannt zu machen, es an die beschworne treue zu mahnen und eine allgemeine amnestie zu verkünden. Ann. Bert., die amnestie auch erwähnt Thegan c. 49, aber mit der einschränkung: omnibus indulgentiam praestitit, qui eum coacti relinquerunt. An Lothar ordnet der kaiser gesandte ab, welche ihm volle verzeihung des geschehenen zusichern sollten, wenn er im frieden zu ihm zurückkehre; Lothar weist dies anerbieten schroff zurück. Ann. Bert. - Zurückführung der kaiserin Judith aus Italien (no 925d) durch bischof Rathold (von Verona), graf Bonifacius (von Tuscien), den verwandten des kaisers Pippin (sohn Bernhards von Italien vgl. no 515p) und andre, welche dieselbe befreit hatten, als sie hörten, dass man sie tödten wolle. Ann. Bert., V. Hlud. c. 52 (die stelle verderbt vgl. Simson Ludwig d. Fr. 2,101 n. 5) mit der irrigen angabe, dass Judith schon vor ostern zurückgekommen sei, Nithard I, 4 vgl. Thegan c. 51, der den kaiser erst, postquam praevaluit, gesandte nach Italien zur abholung Judiths schicken lässt, Ann. Xant., welche auch die befreiung derselben Ludwig d. D. zuschreiben, Ann. Fuld.; in Andreae Berg. Hist. c. 6 M. G. SS. Lang. 225 die fabel, dass Lothar selbst reuig sie seinem vater zurückgesandt habe. Während der gefangenschaft Judiths hatte Ruadbern unter grossen gefahren den verkehr zwischen ihr und dem kaiser vermittelt, gedicht Walahfrid Strabos Ad Ruadbernum laicum M. G. Poetae l. 2,388 vgl. über dasselbe Simson 2,99 n. 4.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 926v, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0834-04-00_1_0_1_1_0_2012_926v
(Abgerufen am 20.04.2024).