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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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Karl wird gemeinsam mit seinem Vater Ludwig (d. Fr.) durch Lothar (I.) in „freier“ Haft (sub libera custodia) gehalten; Lothar bestimmt zu seinem (Karls?) Umgang Mönche, die ihn zum Eintritt ins Kloster überreden sollen (cum quo monachos, qui eidem vitam monasticam traderent et eandem vitam illum assumere suaderent, esse praeceperat).

Überlieferung/Literatur

Nithard I, c. 3, ed. Lauer, S. 10. -- Vgl. BM2 874a, b.

Kommentar

Während einer Reichsversammlung in Compiègne, die wahrscheinlich im Mai stattfand (vgl. BM2 874a, b), wurde Ludwig d. Fr. entmachtet und Lothar I. wieder als Mitregent anerkannt; vgl. Schieffer, Die Karolinger, S. 128f.; Nelson, Charles the Bald, S. 88; Kasten, Königssöhne, S. 190. Die zeitgenössischen Geschichtsschreiber betonen, daß Ludwig nur dem äußeren Anschein nach Herrscher blieb, die reale Macht jedoch auf Lothar überging (Astronomus, c. 45; Nithard I, c. 3; vgl. BM2 874b). In diesem Zusammenhang ist die Wendung sub libera custodia wohl so zu verstehen, daß Ludwig d. Fr., und mit ihm Karl, zwar nach außen hin frei erschien, sich tatsächlich jedoch im Gefolge Lothars I. aufhalten mußte; vgl. auch Simson, Jahrbücher I, S. 355, Depreux, Prosopographie, S. 151. Karl und Ludwig d. Fr. begleiteten Lothar I. allem Anschein nach bis zu der für den 1. Oktober einberufenen Reichsversammlung von Nimwegen (Reg. 15). -- Nithards Nachricht zum Auftrag der Mönche wurde allgemein so interpretiert, daß Ludwig d. Fr. zum Mönchsleben habe gedrängt werden sollen (Mühlbacher, in BM2 874a; Lauer, S. 11 Anm. 8), während sie sich auch auf den im vorausgehenden Satz zuletzt genannten Karl beziehen könnte; vgl. Depreux, Prosopographie, S. 151f. Anm. 22; siehe auch Reg. 45.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 12, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0830-05-00_1_0_1_2_1_12_12
(Abgerufen am 19.03.2024).