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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,2,1

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König Karl gewährt dem aus Venedig vertriebenen Dogen Johannes Zuflucht im Frankenreich (domnus Iohannes dux in Franciam ad Carolum regem ivit; qui eum devote suscipiens, honorem et solatium sibi inpendere procuravit).

Überlieferung/Literatur

Johannes Diaconus, ed. Monticolo, S. 111 Z. 7-9.

Kommentar

Die in der Chronik des Johannes Diaconus (um 1000; davon abhängig: Andrea Dandulo, Chronica, ed. Pastorello, S. 149 Z. 15f.) zum Jahr 830 überlieferte Nachricht, daß der venezianische Doge Johannes (Giovanni I. Parteciaco, 829-836) nach einem gegen ihn gerichteten Aufstand aus Venedig fliehen mußte und in Francia bei König Karl Zuflucht fand, wird von Dennig / Zettler, Der Evangelist Markus, passim, bes. S. 32-36, in Zusammenhang mit der venezianischen Translatio sancti Marci (von Dennig / Zettler neudatiert auf Mitte 9. Jh., statt 11., allenfalls 12. Jh.) und mit der Reichenauer Tradition zu den dortigen Markusreliquien gesehen: Der Doge Johannes war ein Bruder des Dogen Justinianus (Giustiniano Parteciaco, 827-829), der das 827 aus Alexandria nach Venedig gebrachte Corpus des Evangelisten Markus in Empfang genommen hatte; Johannes sei unter Mitnahme der Gebeine des Heiligen, dem im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Grado und Aquileja eine eminent politische Rolle zugewachsen war, durch Vermittlung des Bischofs Ratold von Verona (799/802-840) ins Frankenreich zu Karl gelangt und habe sich etwa ein Jahr im Exil aufgehalten. Gegen die ältere Forschung (vgl. Monticolo, S. 111 Anm. 5), die den Namen des Königs, bei dem der Doge Zuflucht fand, für einen Irrtum des Chronisten hielt und annahm, Johannes sei zu Lothar I. geflohen, argumentieren Dennig / Zettler für die Korrektheit der Überlieferung, die von der Reichenauer Tradition gestützt werde; Johannes Diaconus betone gerade die Hinwendung zu Karl (und damit zu Ludwig d. Fr.) unter Umgehung Lothars I. -- Daß das Exil des Dogen, von den venezianischen Quellen als Francia bezeichnet, tatsächlich Alemannien und speziell die Insel Reichenau war, und daß die Nennung Karls nicht nur darauf beruht, daß Alemannien seiner Herrschaft unterstand, sondern auch auf seine Anwesenheit hinweist, läßt sich aufgrund der Quellenlage allenfalls vermuten. -- Vgl. zur Sache auch Zotz, Ludwig der Fromme, S. 1493f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,2,1 n. 10, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0830-04-00_1_0_1_2_1_10_10
(Abgerufen am 19.03.2024).