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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Rundschreiben: tun kund, dass sie, nachdem sie, um für die beleidigungen gottes verzeihung zu erlangen, in diesem iahr ein dreitägiges fasten für das ganze reich angeordnet, durch die bekannten feindlichen bewegungen verhindert worden seien die beabsichtigte allgemeine reichsversammlung abzuhalten; sie hätten deshalb wenigstens ietzt eine versammlung von getreuen berufen und in dieser die abhaltung von synoden beschlossen, damit diese über die allgemeine besserung beraten, sowie königsboten ins ganze reich auszusenden, die übelstände zu bessern oder wenigstens zu ihrer kenntnis zu bringen, wie sie selbst (genauer: k. Ludwig) deshalb einen tag in der woche in der pfalz zu gericht sitzen wollen (no 867 c. 14); zugleich hätten sie ein allgemeines fasten für den 24. mai angeordnet; zur abwehr der das reich bedrohenden feinde befehlen sie, dass alle heerbannpflichtigen ausgerüstet seien, um bei etwaigem aufgebot sogleich marschfertig zu sein. 'Recordari vos credimus.' Hs. s. X-XI cod. Vaticanus 3827. Sirmond Conc. 2,464 = Labbe Conc. ed. Coleti 9,693 = Harduin 4,1280; *Baluze Capit. 1,653 = Georgisch C. J. 891 = Bouquet 6,343 = Mansi 15,441 = Walter 2,372 = Migne 104,1319; M. G. LL. 1,329 = Migne 97,597, M. G. Capit. 2,4 A vgl. 540, beide aus Sirmond und Baluze. Überschrift wie für no 860: Epistola, quae generaliter populo (dei) legenda est.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 854, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0828-00-00_2_0_1_1_0_1863_854
(Abgerufen am 18.04.2024).