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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Allgemeine reichsversammlung more solemni. Unter andren erscheinen auch gesandte der söhne Godofrids aus Dänemark, welche um frieden bitten (vgl. no 783a); der kaiser gewährt diesen und befiehlt ihn im okt. in marca eorum zu beschwören. Ann. r. Franc. (Einh.) vgl. V. Hlud. c. 39. - Wahrscheinlich gehört dieser reichsversammlung auch die massregel an, dass Lothar die 'nominelle ehre' zu teil wurde, dass sein name nach dem seines vaters in den urk. genannt wird; als epochetag galt etwa der 1. sept, Sickel UL. 268 (zu n. 4 die richtige bemerkung Simsons Ludwig d. Fr. 1,240 n. 5), 277. - Nach der Transl. s. Hucberti c. 2 M. G. SS. 15,236 genehmigen die hier versammelten bischöfe auf anregung des kaisers die übertragung des h. Hubert von Lüttich in das später nach ihm benannte kloster; dieselbe findet am 30. sept. statt; über die späteren quellen Simson 1,239 n. 8. Die angabe des Chr. s. Huberti c. 3 M. G. SS. 8,569, dass der kaiser bei dieser übertragung gegenwärtig gewesen sei, ist unglaubwürdig vgl. Simson 1,250 n. 3.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 797c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0825-08-00_1_0_1_1_0_1775_797c
(Abgerufen am 16.04.2024).