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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(-) nimmt das kloster St. Maur-des-Fossés im gau Paris am fluss Marne auf bitte des abts Benedict in seinen schutz und verleiht immunität mit freier abtwahl. Faramundus adv. Fridugisi. Tages- und iahresdaten unleserlich vgl. Sickel Reg. 326 L 207. Or., oben und unten beschnitten, Paris. Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 16,210; regest Sickel Reg. 146 L 207, Tardif 84 no 122. Mit ausnahme eines teiles der narratio der vorlage no 617 wörtlich nachgeschrieben. Ohne eingangsprotokoll mit der signumzeile Lothars, aber ohne dessen regierungsiahre, in der korroboration nur 'manu propria' (statt wie in den im namen Ludwigs und Lothars ausgestellten urk. 'manibus propriis'), also sehr fraglich, ob auch im namen Lothars ausgestellt und deshalb dem zeitraum 825-830 zuzuweisen vgl. Sickel Reg. 326. Dazu kommt, dass Faramund nur bis 825 (826, zuletzt in no 829) und nicht mehr in einer der im namen der beiden kaiser ausgestellten urk. als rekognoszent nachzuweisen ist. Die beiden signumzeilen sind von derselben hand. Dopsch glaubt aus buchstabenresten, namentlich eines oberschaftes, das tagesdatum 'non iul.' kombiniren zu können; damit wäre die einreihung an dieser stelle gegeben und auch die zugehörigkeit zu 827, wo beide kaiser im okt. zu Compiègne urkunden (no 843), ausgeschlossen.

 

Verbesserungen und Zusätze:

über die tiron. noten Tangl im Arch. f. Urkundenforschg. 1,115 mit facs. fig. 12.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 787, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0824-00-00_1_0_1_1_0_1751_787
(Abgerufen am 19.04.2024).