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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Ludwig, der auf die vielen klagen seinen Sohn Lothar pro munimine atque defensione sacrorum venerabiliumque locorum et pro iustitiis cunctae plebis nach Italien gesandt hatte, und Lothar, vor dem in Rom unter andren auch abt Ingoald von Farfa klage geführt hatte, dass sein kloster durch die päpste der alten freiheit beraubt, mit tribut und zahlungen bedrückt und vieler besitz ihm gewaltsam entrissen worden sei, bestätigen dem kloster mit zustimmung ihrer grossen und der römischen primaten (dafür auch 'principibus') laut der vorgelegten urkunden königschutz und immunität und befehlen die entrissenen güter omni excusatione postposita wieder zurückzugeben. Ohne schlussprotokoll. Reg. Farf. s. XI ex (A); Chr. Farf. (B). Aus B: Duchesne SS. 3,659 = Migne 104,1134, Muratori SS. 2b,386; aus A *Regesto di Farfa 2,224 no 287. Fälschung ohne direkte echte vorlage (nur eine kleine stelle aus no 592, der vielleicht auch das eingangsprotokoll entnommen ist) mit benützung der geschichtlichen daten in urk. Lothars I 840 dez 15; in der hs. des Reg. Farf. unmittelbar vor der fälschung auf den namen Karls III 881 febr. 25; zweck der fälschung 'die alte freiheit', für welche Gregor von Catina auch in der Hist. Farf. c. 23 f. M. G. SS. 11,571 vgl. 555 so energisch eintritt, gegen Rom zu schützen; dass dieser selbst das auch formell ganz ungeschickte stück verfertigte, ist kaum wahrscheinlich, da er sonst die in der vorrede, Reg. di Farfa 2,6 vgl. 20, betonte wahrheitsliebe bewährt. Wegen der bezugnahme auf diesen aufenthalt Lothars in Rom hier eingereiht.

 

Verbesserungen und Zusätze:

inzwischen auch gedr. Ii chronicon Farf. ed. Ugo Balzani 1, 196.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 771, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0823-00-00_1_0_1_1_0_1726_771
(Abgerufen am 24.04.2024).