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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Wird nach Italien gesandt, um recht zu schaffen und die regierung des landes zu übernehmen; als berater werden ihm Wala und Gerung beigegeben. no 762a. In Lothars diplomen 822-833 der titel: Hlotharius augustus invictissimi domni imperatoris Hludowici filius. In der datirung stehen die iahre Ludwigs an erster stelle, ein zeichen der dem fränkischen kaiser gewahrten oberhoheit vgl. Mittheilungen des Instituts f. öst. GF. 2,298, an zweiter stelle die Lothars; diese werden wie in den privaturk. nach doppelter epoche gezählt: nach der vulgärepoche von beginn 820 (hauptsächlich in den kapitularien), in den urk. gewöhnlich vom herbst (wahrscheinlich nov.) 822, anknüpfend an seine ankunft in Italien; die kaiserkrönung 823 ist keinesfalls epoche, obgleich die privaturk. erst nach dieser (zuerst 823 apr. Reg. di Farfa 2,212 no 73) Lothars regierungsiahre, überwiegend aber nach der epoche von 820. zählen. Dazu septemberindiction. Wiener SB. 85,467 f.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1014f, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0822-00-00_1_0_1_1_0_2205_1014f
(Abgerufen am 19.04.2024).