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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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benachrichtigt die öffentlichen beamten, dass er auf bitte des abts Fredegis laut des vorgelegten erlasses (litterae) seines vaters k. Karl (deperd.) ebenso die genaue beobachtung der dem kloster St. Martin (in Tours) von ihm verliehenen immunität in ihren amtssprengeln, in denen besitzungen des klosters sich befinden, einschärfe, befiehlt die verletzer derselben mit der angedrohten busse zu strafen und nötigenfalls vor das königsgericht zu stellen, sowie entfremdung des in der gewere des klosters stehenden besitzes zu verhindern. Undatirtes mandat. Coll. Baluze 76 ex panc. alia (A) u. a. Paris bibl. nat. Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 7,440 aus A; regest Mabille Pancarte noire 126 no 113. Zweifelsohne gleichzeitig mit der immunität no 629 vgl. Sickel Reg. 446.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 630, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0816-00-00_1_0_1_1_0_1519_630
(Abgerufen am 20.04.2024).