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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt Enoch und dessen geschwistern auf die klage, dass ihr vater Laonoch nicht gezwungen, sondern freiwillig sich dem kaiser in hörigkeit ergeben, für ihre person und ihre nachkommenschaft die freiheit und den von ihrem vater, so lange er noch nicht höriger war, überkommenen besitz, nachdem durch die königsboten, den bischof Ebbo (Reims) und den grafen Hruotfrid, die wahrheit der aussage Enochs festgestellt worden war. Form. imp 45 in CL. 2718 s. IX Paris bibl. nat. Schmitz M. tachygr. 1,34; *M. G. Form. 321; nur der anfang Kopp Palaeogr. 1,319. Der text verblasst und zum teil unleserlich. Ebbo und Hruotfrid werden 825 als königsboten für den sprengel Reims bestimmt, no 799; die der formel zu grunde liegende urk. datirte also wahrscheinlich aus dem ende des iahres 825 oder dem beginn des nächsten iahres.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 822, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0814-00-00_5_0_1_1_0_1803_822
(Abgerufen am 29.03.2024).