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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt dem kloster St. Aignan in der vorstadt Orléans auf bitte des erzbischofs und abts Theodulph laut der vorgelegten urkunden seines grossvaters Pippin (deperd.) und seines vaters Karl (deperd.) die von diesen und deren vorfahren, den Frankenkönigen, verliehene immunität mit königschutz. Ohne schlussprotokoll. *(Hubert) St. Aignan d'Orleans 74 ex tab. s. An. (verderbte k.) = Le Cointe 7,372. Teodulf, an der verschwörung Bernhards beteiligt, verliert durch seine verurteilung auch das kloster St. Aignan; die weiteste zeitgrenze für einreihung dieser und der folgenden urk. ist also 814-817, Sickel Reg. 316 L 118. Wahrscheinlich aber erwirkt Theodulf mit der privilegienbestätigung für sein bistum auch die für sein kloster, dessen urk. ebenfalls nach der verfügung Ludwigs no 519k zur bestätigung vorzulegen waren.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 543, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0814-00-00_2_0_1_1_0_1422_543
(Abgerufen am 25.04.2024).