RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I
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bestätigt dem kloster Gamundias oder Hornbach auf bitte des abts Wyrund laut der vorgelegten urkunden seines grossvaters Pippin (deperd.) und seines vaters Karl (deperd.) alle fiskalabgaben (freda, tributa, censum, exacta, redibutiones) der freien hintersassen, so lange die erben dessen gut ungeteilt erhalten und das kloster dem klösterlichen beruf gewahrt bleibt, sowie den in dessen rechtmässiger gewere stehenden und von allen öffentlichen abgaben befreiten besitz. Ohne schlussprotokoll. Ch. s. XV. M. B. 31, 46. Über den inhalt Sickel Beitr. V Wiener SB. 49,377. Wahrscheinlich gleichzeitig mit der vorangehenden urk., Sickel Reg. 299 L 15.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I n. 534, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0814-00-00_1_0_1_1_0_1413_534
(Abgerufen am 28.03.2024).