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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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schreibt kaiser Michael (dilecto et honorabili fratri vgl. V. Karoli c. 28), dass er den frieden zwischen dem östlichen und westlichen kaiserreich und die einigung der katholischen kirche mit besonderer freude begrüsse; was von seiner seite zu tun war, sei geschehen, er erwarte die gleiche bereitwilligkeit auch von der andern seite; er habe die von ihm und seinen grossen unterzeichnete friedensurkunde den griechischen gesandten, dem metropoliten Michael und den protospatharii Arsafius und Theognostus (vgl. no 470b), übergeben und nach dem mit diesen getroffenen übereinkommen, eine gesandtschaft abzuordnen, sobald nur günstige zeit für die seefahrt gekommen sei, sende er den bischof Amalharius und den abt Petrus, um die gleichlautende, in griechischer sprache abgefasste und von ihm und den griechischen grossen unterzeichnete friedensurkunde in empfang zu nehmen; er bitte seine gesandten freundlich aufzunehmen und ohne unnötige verzögerung abzufertigen. 'Benedicimus dominum.' Hs. s. X im britischen museum. Alcuini Op. ed. Froben 2,561 = Ideler Karl d. Gr. 2,79 = Migne 98,931; Jaffé Bibl. 4,415; *M. G. Ep. 4,556. Vgl. Sickel Reg. 296 K 246.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 476, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0813-00-00_1_0_1_1_0_1224_476
(Abgerufen am 19.04.2024).