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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Kapitulare de villis et curtis imperialibus: c. 1. ausschliessliche verwendung der königlichen krongüter (villae nostrae) für den dienst des königs. 2. sorge für die wolfart der dazu gehörigen leute (familia). 3. verbot für die amtleute (iudices) diese für ihren dienst zu verwenden oder wertvollere geschenke von ihnen anzunehmen. 4. ersatz des von diesen am königsgut verübten diebstahls und schadens und prügel als strafe ausser bei mord und brand, die durch friedensgeld gebüsst werden können, leistung der gesetzlichen genugtuung an fremde beschädigte und prügelstrafe, bei den freien hintersassen busse nach ihrem gesetz. 5. anordnung und überwachung der landwirtschaftlichen arbeiten durch die amtleute oder einen zuverlässigen stellvertreter. 6. ablieferung der zehnten an die kirchen auf den fiskalgütern, an andre nur, wenn von altersher üblich, verleihung iener kirchen nur an kleriker der k. familie oder kapelle. 7. genaue erfüllung der dienstlichen obliegenheiten der amtleute. 8. weinwirtschaft. 9. gleiches mass (normalmass) wie in der pfalz. 10. leistung der handdienste und lieferung der frischlinge durch die maier, förster, aufseher über keller und gestüte, dekane (beamte über einen güterkomplex, dekanie), zöllner und andre ministerialen, eventuell stellvertreter bei lehen. 11. verbot für die amtleute quartier für sich oder ihre hunde zu fordern, 12. die kommendation k. geiseln auf den k. villen anzunehmen. 13. zuchthengste (waraniones). 14. stuten und hengstfohlen. 15. ablieferung der fohlen an die pfalz zu Martini. 16. ausführung der befehle des königs oder der königin, des seneschalks oder schenks im namen iener durch den amtmann oder in seiner abwesenheit durch dessen beamte bei persönlicher verantwortung vor dem könig und der königin und strafe. 17. bienenzucht auf ieder villa. 18, 19. geflügelzucht. 20. ablieferung der gutserzeugnisse (fructa) in reichlicher menge an den hof. 21. erhaltung und vermehrung der fischweiher. 22. aufbewahrung von weintrauben. 23. viehzucht, fütterung der iagdhunde. 24. ausgezeichnete qualität der lieferungen für den königlichen tisch, für die mit diesen beauftragten beamten täglich doppelte verköstigung. 25. kundmachung, ob eichelmast sei oder nicht, am 1. sept. 26. bestellung nur so vieler maier für ein gut, als einer an einem tag begehen und beaufsichtigen kann. 27. stete bewachung der gehöfte, einquartierung der an die pfalz gehenden oder von daher zurückkehrenden gesandtschaften auf den k. höfen nur auf ausdrücklichen befehl des königs oder der königin, beistellung des nötigen oder der spanndienste für dieselben wie bisher durch die grafen und die dazu von alters her verpflichteten leute. 28. ablieferung des gelderträgnisses in der fastenzeit gemäss früherer verordnung nach vorlegung des rechnungsabschlusses. 29. vorsorge des amtmanns, dass es nicht notwendig sei, dass die leute an die pfalz berufung einlegen und dadurch arbeitszeit versäumen, vertretung der rechtssachen der knechte bei einem auswärtigen gericht durch ihren meister (magister), im fall der rechtsverweigerung bericht an den könig. 30. getrennte verrechnung der lieferungen, welche für den k. bedarf und zur ausrüstung der kriegswagen, 31. für die präbendare und die frauenhäuser bestimmt sind. 32. vorzüglicher samen. 33. aufbewahrung des restes bis auf k. befehl, ob derselbe verkauft oder aufgespart werden soll. 34. reinlichkeit bei zubereitung der esswaren und getränke. 35. hammel- und schweinschmalz, mastochsen. 36. waldkultur, ausrodung, hegen des wildes, falken und sperber für den k. bedarf, einförderung des waldzinses, leistung des zehnten von den in den k. waldungen gemästeten schweinen der amtleute, maier und ihrer leute zu gutem beispiel für andre. 37. gute bestellung des kulturlandes. 38. bereithaltung gemästeter gänse und hühner. 39. empfangnahme der von den servientes und mansionarii (bebauer eines mansus) abzuliefernden hühner und eier. 40. zucht edleren geflügels. 41. gute instandhaltung der baulichkeiten. 42. vollständige einrichtung mit den nötigen gerätschaften und rüstung für die heerfahrt. 43. lieferung von leinen, wolle usw. für die frauenhäuser. 44. ablieferung von 2 dritteln der fastenkost, gemüse, fische usw. an den hof, schriftlicher ausweis über den rest. 45. sorge für tüchtige handwerker. 46. instandhaltung der tiergärten und gebäude. 47. unterstützung der auf die güter abgeordneten iäger und andrer hofbeamten mit rat und tat nach massgabe des schriftlichen befehls des königs oder der königin, des seneschalks oder schenks in deren namen. 48. weinpressen. 49. einrichtung und abschliessung der frauenhäuser zu ungestörter arbeit. 50. unterhalt der leute bei den gestüten, wenn freie, aus ihren lehen, wenn fiskalinen, aus den ihnen zugewiesenen mansen oder dem königsgut. 51. verhütung der verzauberung des samenkorns. 52. verpflichtung der amtleute andren leuten von seite der fiskalinen, knechte, kolonen ihr volles recht zu schaffen, 53. sorge zu tragen, dass ihre leute nicht räuber und übeltäter werden können. 54. fleissige arbeit. 55. buchführung über die lieferungen an den hof sowie die ausgaben, schriftlicher bericht über den rest. 56. fleissige rechtspflege durch die amtleute. 57. verbot einen knecht zu hindern vor dem könig gegen seinen meister recht zu suchen, verhütung des missbrauchs. 58. unterhalt der vom könig gesandten iungen hunde. 59. wachs- und seifenlieferungen an den hof. 60. bestellung der maier nicht aus den höheren, sondern den mittleren klassen. 61. malzlieferung und bestellung tüchtiger bierbrauer. 62. detaillirter rechenschaftbericht der amtleute zu weihnacht an den könig. 63. gleiche berichte der beamten an die amtleute. 64. konstruktion und ausrüstung der heerwagen (basternae). 65. verkauf der nicht benötigten fische. 66. rechenschaftsbericht über die ziegenheerden, lieferung von pöckelfleisch. 67. bericht über die unbebauten mansen und die neu aufgenommenen hörigen, für deren ansiedelung es an raum gebricht. 68. bereithaltung von fässern mit eisenreifen für die heerfahrt oder die pfalz. 69. bericht über die vertilgung der wölfe, einsendung der felle, ausrottung der iungen wölfe im monat mai. 70. gartenkultur, specialisirung der zu pflegenden blumen, kräuter, gemüse, obstsorten (vgl. Fischer-Benzon Altdeutsche Gartenflora, Kiel 1894, anhang 181 f.). 'Volumus ut villae.' Hs. s. IX Wolfenbüttel. Conring Leonis III epist. ad Carolum M. (1647, 2. ed. 1655) app. = Baluze Capit. 1,331 = Georgisch C. J. 607 = Bouquet 5,652 = Mansi 14b,237; Eckhart Francia or. 2,911; Bruns Beytr. zu den deutschen Rechten des Mittelalters 8 vgl. 359 = Walter 2,132 = Ideler Karl d. Gr. 2,94; M. G. LL. 1,181 = Migne 97,349; M. G. Capit. 1,83 vgl. 2,537; *Gareis Die Landgüterordnung Karls d. Gr. (Berlin 1895) 23 mit eingehendem kommentar und literaturverzeichnis (p. 3 n. 1); erläuterung und übersetzung von Guérard in Bibl. de l'Ec. d. chartes III, 4(1853), 201,313, 346 (die älteren kommentare ib. 202), von Fapanni in Atti dell'Istituto Veneto s. III, t. 3, von Thaer in Fühlings Landwirthschaftl. Zeitung 27 H. 4. Mit rücksicht auf c. 10, 18, 19 des kapitulares von 813 no 480 (vgl. auch no 465 c. 7), die stellung in der hs. und die überschrift von Pertz dem iahr 812 zugewiesen, während Baluze Capit. 2,1049 dasselbe vor 800 (am 4. iuni stirbt Karls letzte gemahlin Liutgard) setzt, da in c. 16, 27, 47 die 'regina' erwähnt wird vgl. auch Guérard l. c. 203, der sich gleichfalls für die annahme von Baluze entscheidet; dass dieses argument nicht massgebend ist, sondern die überwiegenden gründe für 812 sprechen, erörtert ausführlich Gareis, Bemerk. zu K. Karls d. Gr. Capitulare de villis in Germanist. Abhandl. z. LXX Geburtstag Konrads v. Maurer (Göttingen 1893) 211; zu weit geht er, wenn er abt Ansegis von St. Wandrille als 'verfasser' vermutet (p. 235).

 

Verbesserungen und Zusätze:

vgl. auch Rübel Die Franken 14.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 471, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0812-00-00_3_0_1_1_0_1217_471
(Abgerufen am 25.04.2024).