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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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mahnt bischof Garibald (von Lüttich) an die öfter (vgl. no 325 c. 33, 377 c. 5, 378 c. 3) eingeschärften verordnungen über die unterweisung des volkes im gebet des herrn und im glaubensbekenntnis, da am epiphaniefeste (6. ian.) viele, welche patenstelle vertreten wollten, auf seinen befehl um iene gebete befragt, dieselben nicht absagen konnten und gemäss seinem früheren kapitulare (deperd. vgl. no 424 c. 2) zurückgewiesen werden mussten, und fordert ihn auf seiner amtspflicht eingedenk zu sein und zur feststellung des sachverhaltes eine versammlung seiner geistlichkeit einzuberufen. 'Bene igitur recordari.' Hs. s. X. Martene Coll. 7,19 ex ms. Andag. ante a. 800 exar. (s. X in.) = Mansi 13,1087 = Hartzheim Conc. 1,358 = M. G. LL. 1,128 = Ideler Karl d. Gr. 2,200 = Migne 98,917 = Jaffé Bibl. 4,388; *M. G. Capit. 1,241. Mit dem kaisertitel; Garibald starb 809 okt. 18; die erwähnte taufe fand zweifelsohne in dem Lüttich benachbarten Achen statt, damit sind die iahre 801, 806 ausgeschlossen; in dem rundschreiben des bischofs Garibald Martene Coll. 7,23, das noch im nov. 807 erlassen sein muss, weil in c. 8 das dictum ieiunium vgl. no 431 erwähnt wird, wird in c. 1, 3 auch die abstellung des vom kaiser hier gerügten übelstandes gerade mit rücksicht auf die patenschaft eingeschärft. Dieser erlass an den bischof, an den er wol unmittelbar nach epiphanie abging, ist also älter als no 431, wie er auch in der hs. vorangeht, und gehört wahrscheinlich 807 an, da der bischof in einem zu ende des iahres erlassenen hirtenbrief ihn noch in dieser weise betont.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 423, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0807-00-00_1_0_1_1_0_1128_423
(Abgerufen am 28.03.2024).