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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(pal.) Synodum examinationis episcoporum et clericorum fecit. Ann. Juvav. M. G. SS. 1,87; 3,122, daraus Ann. Juvav. min. ib. 1,89: Primam synodum examinationis fecit in Aquis. Über diese stelle in der hs. Müllenhof und Scherer Denkm. d. Poesie und Prosa 2. A. 507; die ergänzung der hier richtiger gelesenen folgenden worte: et alium m. aprilio ita(lie) p(apie) f(ererat) ebenso zweifelhaft als iene in M. G. SS. 3,122: Ita(licorum) fact(um est); anwesenheit des kaisers in Pavia wäre unmöglich. Ibi plaidavit, Ann. Guelf. 801, vielleicht wie die folgende nachricht von der aussendung der missi dem iahr 802 zuzuweisen. Die annahme von 3 Achener synoden (801 nov. 802 märz, okt.) scheint mir, wie auch Müllenhof und Scherer 506 gegen Waitz VG. 3,284, der auch in der 2. aufl. 3,331 an seinem einspruch festhält, eingehender begründen, durch die Ann. Juvav. genügend gesichert. Arn war wahrscheinlich selbst auf der synode, Alcuini ep. ed. Jaffé no 189, M. G. Ep. 4 no 254. - In einer aus Fulda stammenden aufzeichnung, Bodmann Rheingauische Alterth. 872, Böhmer 152 zu 795 vgl. Sickel Reg. 356, wird berichtet, dass auf einem zu Achen gehaltenen konzil über den zehnten disputirt worden sei; kaiser Karl habe den grösseren ansprüchen der bischöfe gegenüber entschieden, dass abt und kloster des zehnten nicht beraubt werden dürfen. Dieser an sich sehr zweifelhaften nachricht ist die datirung (diese aber mit actum Aquisgrani) aus der urk. Ludwigs d. Fr. 840 mai 6 beigefügt, um ihr einigermassen das ansehen eines diploms zu geben; ohne eingangsprotokoll.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 376a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0801-11-00_1_0_1_1_0_1028_376a
(Abgerufen am 19.04.2024).