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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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beurkundet, dass er auf übersandte bitte des abts Frodin (+ 816) von Novalese das durch die mönche Gislarann und Agabert vorgelegte testament Abbos (M. P. Chart. 1,15), weil es, sehr oft bei den grafengerichten producirt, deshalb sehr zerrissen war und sie dasselbe nicht zu erneuern wagten, ausnahmsweise durch die pfalznotare erneuern und mit bleibulle besiegeln liess. Ohne datirung. Ch. von Grenoble s. XII Paris. Le Cointe 6,436; Mabillon Dipl. 507 = Muratori SS. 2b,744 = Bouquet 5,770 = Migne 97,1035, die beiden letzteren ohne datirung; *Marion Cart. de Grenoble 33. Fälschung; eine derartige erneuerung sachlich ebenso ungewöhnlich wie der wortlaut unzulässig, der erste teil formell unbedenklich vgl. auch Sickel UL. 129, 200 n. 8, Reg. 296 K 249; Ficker Beitr. z. UL. 1,307, 312. Der inhalt der verliehenen urk. wahrscheinlich nur bestätigung des von Abbo geschenkten besitzes vgl. no 532.

 

Verbesserungen und Zusätze:

gedr. Cipolla Mon. Noval. 1, 18.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 491, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0801-00-00_2_0_1_1_0_1250_491
(Abgerufen am 28.03.2024).