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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Instruktion für die bei der admonitio der priester zu beachtenden punkte: c. 1. reinheit und unterweisung im glauben, kenntnis der gläubigen in seinem amtssprengel. 2. tadelloses leben, da viele nur auf zeitlichen erwerb bedacht sind, vermeidung des verkehrs mit frauen. 3. unterweisung des volks im Pater noster und Credo. 4. fernhalten von schmausereien und trinkgelagen, wie sie manche bis mitternacht und darüber pflegen. 5. unterweisung der scholaren, damit sie bei verhinderung des priesters die tagzeiten (tertia usw.) in der kirche abhalten können. 6. amtsgebahrung seit der weihe, da solche, die früher arm gewesen, von den einkünften der kirche eigengut und andres vermögen erwerben, aber nicht bücher und kirchlichen bedarf. 7. strenge beaufsichtigung des hausgesindes. 8. gastfreundschaft. 9. salbungsvolle predigt. Unvollständig. 'Primo omnium admonendi.' Op. Hincmari ed. Cordesius 683 = Le Cointe 7,228; *Baluze Capit. 1,531 (als capit. V incerti anni) = Georgisch C. J. 805 = Mansi 14b,361 = Walter 2,280 = M. G. LL. 1,160 zu 809 = Migne 97,323 = M. G. Capit. 1,237. Auf die zugehörigkeit zum vorangehenden kapitulare weist die übereinstimmung vgl. Müllenhof und Scherer 507. Dass im sogenannten Capit. generale M. G. LL. 1,106, Capit. 1,109 zu 802 okt. vgl. auch Boretius Capitularien 75, kein kapitulare, sondern weisungen eines mit der ausführung der 'iussa Karoli' betrauten missus vorliegen, zeigt c. 1: in eadem examinatione nos, quamvis imperiti simus per provinciam istam, ebenso für die Excerpta canonum M. G. LL. 1,108 c. 22, Capit. 1,108 c. 23: si placet domno meo. Nach dem wol auch hieher gehörigen sogen. Capit. examinationis gen. M. G. LL. 1,107, Capit. 1,234 wurde auch die pfalzgeistlichkeit einbezogen und das mass der von den klerikern zu fordernden kenntnisse bestimmt (darunter auch c. 15: scribere cartas et epistulas).

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 378, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0801-00-00_2_0_1_1_0_1030_378
(Abgerufen am 20.04.2024).