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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt der kirche von Passau auf bitte des bischofs Waltrich und der matrone Irminswint das eigengut, das diese laut der ihm in gegenwart der grossen vorgelegten urk. (M. B. 28b,4) mit einer kirche zu Kirchbach im Rotgau dahin geschenkt hatte. Erkambalt adv. Radoni. Ohne datirung. Ch. s. XII in. (A), s. XII ex. (B), s. XIII (C). Wiener Jahrbücher 44 AB. 3 aus C: *M. B. 31, 17 aus A, B, C; erwähnt Bruschius De Laureaco 76, regest Hund 115 = Hund-Gewold 1, 293, 2. ed. 144. Bischof Waltrich 774-800; in Irminswints schenkung mit actum Pazawa V id. mai. ist die bestätigung durch k. Karl ausbedungen; sie kann nicht vor 789 ausgestellt sein, da 788 mai 11 noch Tassilo herr Baierns war; dadurch wird auch die einreihung der königl. bestätigung zu 788 unstatthaft. Das hohe alter der Irminswint, welche die hier an Passau vergabte zelle von ihrem vater noch mit zustimmung des herzogs Ottilo erhalten hatte, weist die urk. den ersten iahren nach der besitzergreifung Baierns zu; hier auch arenga und fast gleiche korroboration wie in no 311, das freilich derselben urkundenart angehört; da Irminswint selbst als bittstellerin genannt wird, ist die urk. zweifelsohne in Baiern verliehen; dadurch wird auch die annahme, die datirung der Passauer fälschung no 299 sei dieser urk. entnommen, unwahrscheinlich.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 314, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0791-00-00_1_0_1_1_0_840_314
(Abgerufen am 28.03.2024).