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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt der kirche von Salzburg (Petenensis urbis, que nunc appellatur Salzburch) auf bitte des bischofs Arno sämmtlichen besitz. Gildulfus adv. Radoni. Reg. XXVI et XVIII ohne Ortsangabe. *Ch. s. XIII (Salzb. kammerbücher). Juvavia anh. 50 mit reg. XXVI et XXVIII, während die richtige angabe der hs. ohne iede erklärung in die note verwiesen ist. Nach ienen daten war, wie Sickel Reg. 269 K 129 bemerkt, die urk. nirgends mit sicherheit einzureihen. Schon Kleimayrn Juvavia anh. 51 n. schlug die emendation von XXVI in XXIII vor; diese ist mit desto grösserer bestimmtheit anzunehmen, als in dieser zeit die erhöhung des italienischen regierungsiahres um 1 als ständiger fehler auftritt, Sickel UL. 252, und reg. XVIII demnach wahrscheinlich schon im or. stand. Die annahme, dass XXVI das richtige iahr sei, ist um so weniger zulässig, als diesem XX entspräche und eine änderung durch den sonst genauen kopisten (vgl. N. Arch. 1,499) nicht wahrscheinlich ist; gegen 793 würde auch sprechen, dass der könig beginn dez. noch bei den kanalarbeiten zwischen Altmühl und Rednitz weilt und erst einige tage vor weihnacht in Wirzburg eintrifft, nachdem er fast zwei iahre ununterbrochen sich in Regensburg aufgehalten hatte. Entscheidend für möglichst frühe einreihung und deshalb für die wahrscheinlichkeit der emendation XXVI in XXIII = 790 scheint mir auch der zusammenhang dieser urk. mit dem 788 aufgezeichneten Indiculus Arnonis (ed. Keinz 26 vgl. no 297b) zu sein; sie ist offenbar die allgemeine bestätigung der dort mit zustimmung des königs im einzelnen verzeichneten besitzungen. Über den inhalt Sickel Beiträge III Wiener SB. 47, 203, die bezeichnung der Salzburger kirche als eccl. Petinensis Zeissberg in Wiener SB. 43, 315 n. 2, Alois Huber im Arch. f. Kunde öst. GQ. 37,6. Der name des rekognoscenten Gildulfus wol aus Giltbertes verderbt, Sickel UL. 81 n. 6. Die urk. ohne ausreichende gründe von Friedrich in SB. der Münchner Akad. 1883,514 als unecht verworfen.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 310, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0790-12-00_1_0_1_1_0_831_310
(Abgerufen am 25.04.2024).