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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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schenkt dem kloster des h. Symon und Tatheus ( Hersfeld) am fluss Fulda im Hessengau unter bischof Lull einen frohnhof (mansum domin.) zu Aula an der mündung des (gleichnamigen) flusses in die Fulda im walde Buchonia, den Gerhards sohn Huwart inne gehabt, und den wald zwei meilen im umkreis. Wigbalt adv. Radonis. Reg. XI (= 779) et V (= 778). Ch. s. XII (A). Wenck 27 aus A vgl. 3b, 13. Die datirung gestattet die einreihung zu 778 und 779 vgl. Sickel Reg. 249 K 65, UL. 248; 778 kann Karl um diese zeit kaum schon in Heristal sein, da sein heer erst am 15. aug. in den Pyrenaeen überfallen wird und die massregeln für Aquitanien einigen aufenthalt in diesem lande erfordern; zu 779 melden die Ann. r. Franc. (Lauriss.) nur die rückkehr nach Francien, die weihnachtsfeier in Worms, während die Ann. Einh. berichten: Quibus peractis rex trans Rhenum Wormaciam in hiberna se recepit; doch diese stelle ist kaum mehr als erweiternde umschreibung der Ann. r. Franc. und deshalb ohne belang; sie liesse sich, wenn gleich in etwas gezwungener deutung, auch mit einem aufenthalt in Heristal vereinen. Vielleicht liegt verderbung des monatsnamen durch den kopisten vor (die iahresdaten und actum = no 217), vielleicht auch bezugnahme des actum auf frühere handlung.

 

Verbesserungen und Zusätze:

über den Vorgang der markenabsetzung Rübel, Die Franken 87.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 223, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0779-09-24_1_0_1_1_0_633_223
(Abgerufen am 18.04.2024).