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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Reichsversammlung, die er berufen, als er nach seiner rückkunft erfahren, dass die Sachsen während seiner abwesenheit ihre geiseln preisgebend sich abermals erhoben, die Eresburg zerstört hatten, bei der belagerung der Sigiburg aber von der fränkischen besatzung überfallen und bis an. die Lippe verfolgt worden waren; der krieg gegen Sachsen wird beschlossen. Ann. r. Franc. (Lauriss.) mit einer wundergeschichte bei der belagerung von Sigiburg, die von Regino 776 nach Eresburg verlegt wird, ergänzend und berichtigend Ann. Einh.; nach ienen soll dem könig die kunde vom einfall der Sachsen erst in Worms, nach diesen, als er kaum die Alpen überschritten hatte, zugekommen sein; sie bemerken auch, dass er eadem qua venerat velocitate zurückgekehrt sei, doch nur durch dieses unerwartete ereignis zu solcher eile bewogen. Der Wormser reichstag noch erwähnt in Ann. Guelf. = Alam. = Naz.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 203b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0776-00-00_2_0_1_1_0_581_203b
(Abgerufen am 23.04.2024).