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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Die Landleute zu Uri, Schwyz und Unterwalden schließen mit Heinrich von Griessenberg (Grieszenberg) und Hartmann von Ruoda, Pflegern der Herzoge von Österreich, neuerlich Waffenstillstand, der bis zum nächsten St. Verenatag (1. Sept. 1321) und weiterhin bis vier Wochen nach Kündigung desselben durch eine der beiden Parteien währen soll, unter den gleichen Bedingungen wie die früheren Stillstände. Betreffs des Klosters zu Einsiedeln verbürgen sich die genannten Pfleger jedoch nur insoweit, daß sie, falls die von Einsiedeln öder jemand ihretwegen die Landleute mit Raub, Brand, Totschlag oder Gefangenschaft während des Stillstands angreifen und die Landleute die Pfleger oder Schultheiß und Rat von Luzern davon benachrichtigen, innerhalb 14 Tagen gemäß den Bestimmungen des früheren Waffenstillstands den Schaden gutmachen sollen und wenn Abt und Konvent von Einsiedeln die Landleute insgesamt oder einen derselben in Bann erklären, die Pfleger dafür sorgen sollen, daß man den Landleuten während dieses Friedens Messe lese und singe wie im früheren. Was immer die Landleute einem Boten des Klosters, den sie mit gegen sie gerichteten Lade- oder Bannbriefen innerhalb ihrer Landmarken ergreifen würden, tun, berührt den Frieden nicht. Im Übrigen soll das Kloster samt Leuten und Gut in diesen Frieden wie in den vorigen eingeschlossen sein. Diz beschach und w. d. b. geg. ze Staus an dem nehsten donrstage vor s. Martis tage 1320. — Or. Luzern Staats-A. Tschudi Chronik 1, 292. Eidgen. Abschiede 1, 251. Reg.: Mohr Regg. d. eidg. Arch. 1, Einsiedeln Nachtr. n. 6. Abschiede 1, 12. Oechsli 238*. — Vgl. die früheren Waffenstillstandsverträge n. 716 u. 839.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 1011, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1320-11-06_1_0_7_0_0_1014_1011
(Accessed on 19.04.2024).