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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Hzg. Leopold schließt für sich und seine Verbündeten und Diener, Herren und Städte, mit der Stadt Speyer und den ihrigen einen Frieden auf dem Lande und auf dem Rhein bis zum nächsten St. Martinstag (11. Nov.) und weiterhin bis zur Kündigung durch einen der Vertragsgegner, die einen Monat vorher erfolgen soll, und zwar seitens Leopold durch offene Briefe an den Rat in Speyer, seitens der Stadt an den Rat zu Landau, und bestimmt, daß der Friede nicht gebrochen werden soll, wenn eine der beiden Parteien durch die andere Schaden erleidet, sondern in diesem Falle Ritter Siegmund von Mühlhofen (Mûlnhoven) und Johannes Peter, Bürger von Landau, als seine Vertreter und die Ratsmitglieder Engelman von Gommersheim (Gumersheim) und Gottschalk Schaf zu der Ecke für die Stadt Speyer im Kloster Heimbach zusammentreffen und was sie einstimmig oder mit Stimmenmehrheit unter Eid beschließen, das soll man innerhalb eines Monats ausrichten, ist aber Stimmengleicheit, sollen sie nicht früher von Heimbach kommen, bis sie sich auf einen fünften als Schiedsrichter geeinigt haben. Stirbt einer der vier oder ist er durch Krankheit verhindert, soll dessen Partei einen Ersatzmann entsenden. Kommen Güter Leopolds zu Lande oder zu Wasser nach Speyer, soll sie die Stadt vor Gewalt schützen, wie auch ihre Güter durch Leopold in den oberen Landen geschützt werden sollen. Wird einer der Diener des Herzogs geschädigt, mag ihm der Herzog helfen ohne Schaden der Städte und jener, die den Frieden halten wollen, der dadurch nicht gebrochen sein soll. Ritter und Knechte, die zur Landwehr geritten waren, soll er deshalb nicht mit seiner Ungnade verfolgen. Mitbesiegelt von Bischof Johann von Straßburg und Otto von Ochsenstein, Landvogt im Elsaß. D. w. g. an Sixtes tag 1320. — Or. Heidelberg Univ. Bibl. (Lehmann 176), Plica samt den Siegeln weggeschnitten. Lehmann Chron. Spir. 668. Lünig Reichsarch. 14, 482. Dumont Corps dipl. I/2, 50. Hilgard UB v. Speyer 261. Reg.: Georgisch 2, 319. Lichn.-Birk 3, 378 n. 544. Böhmer 1246—1313 Add. II, 516. Böhmer 1314—47 Hzge. v. Öst. n. 167. — Zur Sache vgl. Schrohe a. a. O. 152 f.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 978, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1320-08-06_1_0_7_0_0_981_978
(Accessed on 19.04.2024).