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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Die Bürger von Wesen und die Landleute des Niederamts zu Wesen einigen sich mit Hzg. Leopold dahin, daß sie die ihm von ihrer Stadt und ihrem Land schuldige Gülte innerhalb 3 Jahren abzahlen sollen und sodann dem Herzog nach Sitte und Recht dienen sollen. Falls sich jedoch innerhalb dieser drei Jahre ihre Schuld, über die jetzt schuldige Summe hinaus vermehren sollte, so soll dies weder dem Herzog an seinem Dienst schädlich sein, noch sie an ihrer Ehre and ihrem Gelübde kränken, auch sollen sie während der 3 Jahre dem Herzog zu keiner Steuer verpflichtet sein, wie seine ihnen erteilte Urkunde besagt D. b. w. geg. zu Wesen 1320 an dem sampstag nach s. Waltpurgen tag. — Or. Schwyz Kantons-A. Tschudi Chronik 1, 292. Reg.: Lichn.-Birk 3, 378 n. 536. Eidgen. Abschiede 1, 395. — Über Wesen und die Rechte der Habsburger dortselbst vgl. Maag 1, 516 ff.

Nachträge

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Cite as:

[Regesta Habsburgica 3] n. 945, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1320-05-03_1_0_7_0_0_948_945
(Accessed on 16.04.2024).